Sonstige Kostenträger
- Krankenversichertenkarten (KVKen) von Polizei & Bundespolizei sind weiterhin gültig.
- Legt Ihr Patient von diesen Sonstigen Kostenträgern eine Krankenversichertenkarte (KVK) vor, so ist sie nach wie vor als Versicherungsnachweis zu akzeptieren. Diese Sonstigen Kostenträger geben keine eGK aus.
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Sonstige Kostenträger
Bitte achten Sie auf eventuelle Einschränkungen
- Krankenversichertenkarten (KVKen) von Polizei & Bundespolizei werden weiterhin akzeptiert.
- Original-Abrechnungsbelege bitte nur für die Bundeswehr/fremde Sonstige Kostenträger bei der KZV Berlin einreichen.
- Erbrachte Leistungen müssen spätestens 2 Jahre zum Jahresende abgerechnet werden.
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Sonstige Kostenträger
Bitte achten Sie auf eventuelle Einschränkungen
- Krankenversichertenkarten (KVKen) von Polizei & Bundespolizei werden weiterhin akzeptiert.
- Bei der Heilfürsorge Bundespolizei ist eine Kostenübernahme nur bei Stahlenschutzschienen und Kieferbrüchen notwendig.
- Original-Abrechnungsbelege bitte nur für die Bundeswehr/fremde Sonstige Kostenträger bei der KZV Berlin einreichen.
- "Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals" (Bundeswehr) – genehmigungsfreie Leistungen: BEMA Geb.-Nr. K4, K6 bis K9
- Erbrachte Leistungen müssen spätestens 2 Jahre zum Jahresende abgerechnet werden.
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Sonstige Kostenträger
Bitte achten Sie auf eventuelle Einschränkungen -
Gemeinsame Erklärung
Bundespolizei | BMI | KZBV