Füllungen

Leistungstext BEMA Geb.-Nr. 13 a-d ab dem 01.01.2025 (die Geb.-Nr. 13 e-h entfallen)

Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung sowie dem Polieren.

BEMA-Nr. Leistung Abkürzung Punkte neu
ab dem 01.01.2025
13a einflächig F1 33
13b zweiflächig F2 41
13c dreiflächig F3 53
13d mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau
im Frontzahnbereich
unter Einbeziehung der Schneidekante
F4 63

Unter Berücksichtigung der nach dem Stand der Wissenschaft hierfür zur Verfügung stehenden Versorgungsformen nimmt der Bewertungsausschuss im Wege der Mischkalkulation eine Neubewertung der Geb.-Nrn.13 a-d vor.


Leistungstext BEMA Geb.-Nrn. 13 a-d und 13 e-h bis 31.12.2024

Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung sowie dem Polieren.

Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich sind nach den Nrn. 13 e, f, g und h nur abrechnungsfähig,

  • wenn sie entsprechend der Adhäsivtechnik erbracht werden.
  • bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bei Schwangeren, bei Stillenden.
  • wenn eine Amalgamfüllung absolut kontraindiziert ist (siehe Abrechnungsbestimmungen).

Ab dem 01.01.2025

Bis zum 31.12.2024

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Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 12/2024
Donnerstag, 02.01.2025

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Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO IV. Quartal 2024
Montag, 06.01.2025

Einreichungstermine 2024

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