Planung nach Richtlinie B4
Bei der Planung einer kieferorthopädisch/kieferchirurgischen Behandlung nach KFO-Richtlinie B4 ist zu beachten:
In diesen Fällen ist ein aufeinander abgestimmtes kieferchirurgisches und kieferorthopädisches Behandlungskonzept zu erstellen. Auch das chirurgische Konzept muss individuell auf den Patienten abgestimmt werden.