Elektronischer Heilberufsausweis

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der Oberbegriff für den Heilberufsausweis aller im Gesundheitswesen approbierten Heilberufler. Für Zahnärzte ist das der elektronische Zahnarztausweis (eZAA). Der eHBA ist ein Ausweisdokument, das ausschließlich dem Inhaber, also dem Zahnarzt, zugeordnet ist und ihn als Person authentisieren kann, beispielsweise gegenüber den Anwendungen der Telematikinfrastrukur (TI).

eHBA-Pflicht

Für das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss jeder Zahnarzt (auch ein angestellter, sofern unterschriftsberechtigt) eine elektronisch auszustellende Verordnung mit seinem eigenen eHBA signieren.

Mit dem eHBA können qualifizierte elektronische Signaturen (QES) erstellt werden, die das Pendant zu einer manuellen Unterschrift darstellen. Die für die Signatur notwendige PIN darf deshalb nur dem Karteninhaber bekannt sein! Auch außerhalb der TI können beliebige rechtsverbindliche Verträge mit der elektronischen Signatur des eHBA abgeschlossen werden. Zudem können mit dem eHBA auch Dateien und Nachrichten verschlüsselt werden.

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