Aktenplan

Das Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) regelt, dass jeder Mensch nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den hier genannten öffentlichen Stellen nach seiner Wahl ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten hat. Die Rechte können auch von juristischen Personen geltend gemacht werden. Akten im Sinne dieses Gesetzes sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten, soweit sie amtlichen Zwecken dienen.

Die KZV Berlin kommt dieser Pflicht nach. Ein entsprechender Aktenplan steht allen Interessierten hier zur Verfügung.

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

KZV Berlin

Georg-Wilhelm-Str. 16
10711 Berlin
Tel. 030 89004-0 (Zentrale)
Fax 030 89004-102
kontakt(at)kzv-berlin.de

alle Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Montag 08:30 Uhr-16:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr-16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr-18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr-16:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr-15:00 Uhr

Webcode: W00136