Abrechnung von IP-Leistungen

IP-Leistungen dürfen auch von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie erbracht und abgerechnet werden, unter Beachtung

  • des § 22 SGB V,
  • des BMV-Z Anlage 3,
  • der IP-Richtlinie und
  • des BEMAs.

Die Dokumentation des Mundhygienestatus zur IP1 ist dabei Grundlage der Prophylaxebehandlung. Einmal gewählte Indizes sind im gesamten IP-Programm beizubehalten. Zu beachten ist allerdings, dass eine Doppelinanspruchnahme von IP-Leistungen zu vermeiden ist.

Ein IP-Programm ist nicht zulässig, wenn ein solches bereits in einer anderen Praxis begonnen, fortlaufend durchgeführt und abgerechnet wird. Zur Absicherung und zur Dokumentation in der Praxis und Vorlage beim Hauszahnarzt ist daher von dem Erziehungsberechtigten unser IP-Abfrageblatt vollständig auszufüllen. Bitte nehmen Sie keine Änderungen an dem KZV-IP-Abfrageblatt vor.

Die Befragung des Erziehungsberechtigten muss vor Beginn der KFO-Behandlung in Ihrer Praxis erfolgen. Sollte es zu einer Verlängerung der kieferorthopädischen Behandlung kommen, muss vor dieser das IP-Abfrageblatt von dem Erziehungsberechtigten erneut ausgefüllt werden. In beiden Fällen erhält der Erziehungsberechtigte ein Duplikat für den Hauszahnarzt.

Hinweis: Die Techniker Krankenkasse stellt trotz des Vorliegens eines IP-Abfrageblattes Berichtigungsanträge, die derzeit von der KZV Berlin zurückgewiesen werden. Zu dieser Thematik wird vor dem Sozialgericht Berlin ein Musterverfahren zum Aktenzeichen S 87 KA 106/22 geführt. Widerspruchsverfahren werden im Hinblick auf dieses Musterverfahren ausgesetzt. Beachten Sie bitte, dass es in dieses Fällen ggf. doch noch zu Rückforderungen kommen kann, wenn das Gericht am Ende nicht der Auffassung der KZV Berlin folgt.  

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

KFO-Hotline

Tel. 030 89004-403
Fax 030 89004-46403
kfo(at)kzv-berlin.de

Referent des Vorstandes

Hans-Ulrich Schrinner
Freitag 10–12 Uhr
Tel. 030-89004-261
hans-ulrich.schrinner(at)kzv-berlin.de

Einreichungstermine

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 04/2024
Dienstag, 30.04.2024

--------------------------------------
Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO II. Quartal 2024
Freitag, 05.07.2024

Einreichungstermine 2024

KFO-Workshops

Speziell für das zahnmedizinische Fachpersonal bietet die KZV Berlin einen BEL-Workshop und einen BEMA-Workshop an: 

Nächster Termin: BEL-Workshop

Nächster Termin: BEMA-Workshop

Webcode: W00499