Abrechnung von IP-Leistungen

IP-Leistungen dürfen auch von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie erbracht und abgerechnet werden, unter Beachtung

  • des § 22 SGB V,
  • des BMV-Z Anlage 3,
  • der IP-Richtlinie und
  • des BEMAs.

Die Dokumentation des Mundhygienestatus zur IP1 ist dabei Grundlage der Prophylaxebehandlung. Einmal gewählte Indizes sind im gesamten IP-Programm beizubehalten. Zu beachten ist allerdings, dass eine Doppelinanspruchnahme von IP-Leistungen zu vermeiden ist.

Ein IP-Programm ist nicht zulässig, wenn ein solches bereits in einer anderen Praxis begonnen, fortlaufend durchgeführt und abgerechnet wird. Um Berichtigungsanträge gegenüber Krankenkassen, die kontinuierlich eingereicht werden und die bereits Gegenstand eines Klageverfahrens sind, zurückweisen zu können, ist von dem Erziehungsberechtigten unser IP-Abfrageblatt zur Dokumentation in der Praxis und zur Vorlage beim Hauszahnarzt vollständig auszufüllen. Bitte nehmen Sie keine Änderungen an dem KZV-IP-Abfrageformular vor.

Beachten Sie bitte, dass die Befragung des Erziehungsberechtigten vor Beginn der KFO-Behandlung in Ihrer Praxis erfolgen muss. Sollte es zu einer Verlängerung der kieferorthopädischen Behandlung kommen, muss vor dieser das IP-Abfrageblatt von dem Erziehungsberechtigten erneut ausgefüllt werden. In beiden Fällen erhält der Erziehungsberechtigte ein Duplikat für den Hauszahnarzt.

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Termine

KFO-Hotline

Tel. 030 89004-403
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Referent des Vorstandes

Hans-Ulrich Schrinner
Freitag 10–12 Uhr
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Einreichungstermine

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 06/2023
Freitag, 30.06.2023

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Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO II. Quartal 2023
Mittwoch, 05.07.2023

Einreichungstermine 2023

KFO-Workshops

Speziell für das zahnmedizinische Fachpersonal bietet die KZV Berlin einen BEMA- und BEL-Workshop an. 

Nächster Termin: BEMA-Workshop

Nächster Termin: BEL-Workshop

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