Keine Umsatzsteuer bei Eigenlaborleistungen im Bereich KFO
In einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23.10.1997 (Aktenzeichen: V R 36/96, BStBl. 1998 II S. 584) wurde festgelegt, dass die Überlassung der von einem Kieferorthopäden für die Heilbehandlung seiner Patienten selbst angefertigten kieferorthopädischen Apparate regelmäßig Teil des steuerfreien Umsatzes aus der Tätigkeit als Zahnarztes ist.