ZE-Gutachterwesen

Planungsgutachten

Informationen über das Verfahren einer Begutachtung im Planungsfall und die Möglichkeit des Obergutachtens finden Sie hier kompakt zusammengestellt. Außerdem finden Sie Hinweise über die Qualitätssicherung gemäß § 136 SGB V und dem auszufüllenden Begleitblatt.

Mängelgutachten

Die Krankenkassen können ausgeführte prothetische Leistungen bei vermuteten Mängeln innerhalb von 24 Monaten nach definitiver Eingliederung begutachten lassen. Wird innerhalb dieser Frist kein Gutachterverfahren eingeleitet, so kann die Krankenkasse aus auftretenden Mängeln keine Ansprüche mehr herleiten.

Regressanträge

Informationen zu einem gewünschten Vertragswandel oder zur Schlichtung bei auftretenden Mängeln finden Sie hier kompakt zusammengestellt.

Qualitätsgutachten durch die AOK

Die AOK führt von sich aus aufgrund entstandener Auffälligkeiten in Einzelfällen Qualitätsgutachten (QGA) durch. Dieses Verfahren ist unabhängig vom Gutachterverfahren gemäß der Anlage 6 BMV-Z (Planungs-/Mängelbegutachtung), so dass die betroffene Praxis hierüber nicht vorab informiert wird. Aus diesem Grunde kann aus einem QGA auch keine Mängelrüge entstehen.

Die Begutachtungen erfolgen mit Augenmaß und führen in etlichen Fällen sogar zur Bestätigung einer guten Ausführungsqualität. Ergeben sich durchweg gute Ergebnisse, wird es normalerweise nicht zu weiteren QGA dieser Praxis kommen. Denn die AOK hat keinerlei Interesse, Kosten für Begutachtungen auszugeben, wenn diese regelmäßig die gute Qualität der eingegliederten Arbeit bestätigen.

Tatsächlich weitet sich die Durchführung von Qualitätsgutachten aber auf immer mehr Zahnärzte aus. Die Zahnarztpraxen werden durch Rückfragen ihrer Patienten aufmerksam und rufen die AOK oder die KZV an, um das zu hinterfragen. Hierzu möchten wir einige Fragen beantworten:

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

Schlichtung

Zahnärztliches Qualitätsmanagement | Schlichtung | Gutachterwesen

Tel  030 89004-406
Fax 030 89004-46406
schlichtung(at)kzv-berlin.de

Referent des Vorstandes

Dr. Dietmar Kuhn
Termine nach Vereinbarung
Tel.: 030-89004-280
dr.dietmar.kuhn(at)kzv-berlin.de

Downloads

  • BMV-Z Anlage 6

    Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

  • BMV-Z Anlage 7

    Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei implantologischen Leistungen

  • Fristen

    Näheres zu den Fristen bei der Durchführung des im BMV-Z vorgesehenen Gutachterverfahrens

  • Hintergründe zum Gutachterwesen

    Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen, dass der Anteil der gutachterlich beanstandeten Therapien an der Gesamtzahl der Zahnersatzbehandlungen im Promillebereich lag. Dies ist ein Indikator für eine insgesamt qualitativ hochwertige Versorgung.

  • Hinweise für Bewerber

    Die Broschüre "Vertrags­zahnärzt­liches Gutachter­wesen" informiert unter anderem über Sinn und Zweck des Gutachter­verfahrens, die Rechts­grund­lagen, die verschiedenen Gutachtenarten und die gesteigerten Anforderungen an die Gutachter.

  • Gutachten | Schlichtung | Rechnungsprüfung

    Informationen der Zahnärztekammer Berlin

Webcode: W00267