Schienen bei PAR-Behandlung
K1b Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche
Ein adjustierter Aufbissbehelf im Zusammenhang mit einer PAR-Behandlung ist im Einzelfall durchaus möglich. Werden gleichzeitig mit einer systematischen Behandlung von Parodontopathien Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen erforderlich, so ist dem Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen der Parodontalstatus zur Einreichung bei der Krankenkasse beizufügen.
K4 semipermanente Schienung
Bei gelockerten Zähnen im Rahmen einer systematischen PAR-Behandlung ist die semipermanente Schienung abrechenbar. Die Abnahme dieser festsitzenden Schienung kann über die GOÄ-Nr. 2702 abgerechnet werden. Wird gleichzeitig mit einer PAR-Behandlung eine Behandlung mit Kiefergelenkserkankungen erforderlich, so ist dem Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen der Parodontalstatus zur Einreichung bei der Krankenkasse beizufügen.