Angestellte Zahnärzte

Ein Vertragszahnarzt kann drei vollzeitbeschäftigte Zahnärzte bzw. teilzeitbeschäftigte Zahnärzte in einer Anzahl, welche im zeitlichen Umfang höchstens der Arbeitszeit von drei vollzeitbeschäftigten Zahnärzten entspricht, anstellen. Will der Vertragszahnarzt vier vollzeitbeschäftigte Zahnärzte anstellen, hat er dem Zulassungsausschuss vor der Erteilung der Genehmigung nachzuweisen, durch welche Vorkehrungen die persönliche Praxisführung gewährleistet wird.

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    Antrag

    Beschäftigung einer/eines angestellten Zahnärztin/Zahnarztes (angest. ZA) gem. § 32b Zahnärzte-ZV
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    Antrag

    Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit eines angestellten Zahnarztes (Zulassungsausschuss)
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    Erklärung

    Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 18 Absatz 2d) Zahnärzte-ZV
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    Abmeldung

    Angestellter Zahnarzt
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    Mitteilung

    Vertretung eines angestellten Zahnarztes
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    Sitzungstermine 2024

    Zulassungsausschuss
  • News-Portal

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Zulassung | Register

Tel. 030 89004-411
Fax 030 89004-46353
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