Praxisausweis (SMC-B)
Ein elektronischer Praxisausweis, auch SMC-B (Security Module Card Typ B) genannt, ist eine Smartcard, die eine Zahnarztpraxis als medizinische Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) authentisiert. Ohne eine gültige SMC-B kann keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur hergestellt werden und auch nicht das bereits seit 01.01.2019 verpflichtende Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchgeführt werden. Sie ist zudem Voraussetzung für die Nutzung von beispielsweise Anwendungen wie elektronisches Rezept (E-Rezept), elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Um eine SMC-B beantragen zu können, muss in der Praxis mindestens ein Zahnarzt/eine Zahnärztin tätig sein, der/die Inhaber eines gültigen elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) ist oder die Bestellung des eHBA bereits erfolgt ist. Informationen zur Beantragung eines eHBA finden Sie auf unserer Website.
Praxisausweise müssen rechtzeitig vor dem Installationstermin der notwendigen Komponenten für die TI beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal der KZV Berlin bei einem von der KZBV zugelassenen Anbieter für Praxisausweise.
Vertragszahnärztinnen/Vertragszahnärzte bzw. Geschäftsführer/in eines MVZ melden sich zur Beantragung eines Praxisausweises mit ihren persönlichen Zugangsdaten am Serviceportal der KZV Berlin an. Unter dem Menüpunkt Praxisausweis (SMC-B) folgt als erstes die Erklärung zum eHBA. Nach der Bestätigung, dass ein eHBA vorhanden ist oder bestellt wurde, werden Sie auf der folgenden Seite gebeten der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten und der Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen zuzustimmen. Darunter finden Sie die Bestell- und Preisinformationen der unterschiedlichen Anbieter. sowie die entsprechenden Links zu den Anbietern von Praxisausweisen. Nach dem Anklicken auf den jeweiligen Link erfolgt die Weiterleitung zum vorausgefüllten Antrag bei dem ausgewählten Anbieter. Nachdem der Antrag abgeschlossen wurde und Sie das POSTIDENT-Verfahren durchgeführt haben, bestätigt die KZV Berlin dem Anbieter, dass der Antragssteller berechtigt ist und das Attribut "Zahnarztpraxis" in den Praxisausweis aufgenommen werden darf und erteilt die Freigabe des Antrages.
Bitte beachten Sie:
In Berufsausübungsgemeinschaften muss nur eine Person einen Praxisausweis stellvertretend für die gesamte Praxis beantragen.
An mehreren Stellen im Antragsportal der Bundesdruckerei wird der Begriff "Institution" als Synonym für "Praxis" verwendet. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass über das Antragsportal unterschiedlichste medizinische Einrichtungen eine SMC-B bestellen können.
Am Ende des Antragsprozesses wird Ihnen ein PDF-Dokument zum Abruf angeboten. Wir empfehlen Ihnen dringend, dieses Dokument sorgfältig aufzubewahren! Es enthält wichtige Informationen für die spätere Aktivierung oder Sperrung Ihres Praxisausweises.
Je Praxisstandort wird ein Praxisausweis benötigt, auch wenn mehrere Lesegeräte im gleichen Netzwerk installiert sind.
Sofern eine Zahnarztpraxis möchte, dass der Onlineabgleich der Versichertenstammdaten getrennt vom Praxis-PC stattfinden soll, werden je Standort ein zusätzliches Lesegerät und ein zusätzlicher Praxisausweis benötigt.
In Praxisgemeinschaften benötigen die einzelnen Partner jeweils einen eigenen Praxisausweis.
Beim Einlesen werden die Versichertenstammdaten verschlüsselt auf dem mobilen Lesegerät abgelegt. Da hierfür ein Praxisausweis oder elektronischer Heilberufsausweis benötigt wird, ist für den Betrieb der neuen Generation mobiler Lesegeräte („Ausbaustufe 2“) ein entsprechender Ausweis unverzichtbar.
Der Empfang des Praxisausweises muss dem Anbieter bestätigt werden. Dadurch wird der Praxisausweis freigeschaltet und kann genutzt werden. Das Verfahren zur Freischaltung des Praxisausweises ist abhängig vom jeweiligen Anbieter. Nähere Informationen entnehmen Sie dem PIN Brief.
Zum Installationstermin der für die TI erforderlichen Komponenten muss die PIN bzw. die Transport-PIN für den Praxisausweis bereitliegen.
Die Kosten und die Laufzeit für einen Praxisausweis sind abhängig vom gewählten Anbieter.
Die Zertifikate des Praxisausweises haben in der Regel eine Laufzeit von maximal fünf Jahren. Normalerweise sollte das in der Praxis genutzte Praxisverwaltungssystem vor Ablauf der Karte eine Warnmeldung anzeigen. Zusätzlich wird der Anbieter des Praxisausweises informieren. Um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen, muss rechtzeitig eine Folgekarte beantragt werden. Die Antragstellung wird analog zur ersten Beantragung über das Serviceportal der KZV Berlin initiiert.
Beim SMC-B Kartentausch kann es zu Entschlüsselungsproblemen kommen, wenn KIM-Nachrichten ausschließlich für die "alte SMC-B" verschlüsselt wurden, jedoch nur noch die neue SMC-B für den Konnektor verfügbar ist.
- Wichtig ist deshalb, dass die Praxen die neue SMC-B frühzeitig nach Erhalt und bereits vor der Installation online freischalten. Ab Freischaltung wird ermöglicht, dass KIM-Nachrichten sowohl für die alte Karte also auch vorsorglich für die neue Karte verschlüsselt werden und somit von beiden Karten entschlüsselt werden können.
- Zusätzlich sollte unmittelbar vor der Integration der neuen SMC-B ein KIM-Nachrichten Abruf durchgeführt werden.
- Falls möglich, sollte die alte SMC-B noch für den Bedarfsfall technisch verfügbar gehalten werden, um ggf. Mails zu entschlüsseln, die nur für die alte Karte verschlüsselt wurden.
- Sollte bei der Anwendung EBZ die Antwort einer Kasse mit der neu integrierten SMC-B nicht zu entschlüsseln sein, weil sie für die alte SMC-B verschlüsselt wurde, kann eine Kasse in der Regel die Antwort noch einmal neu versenden. Dies gilt jedoch nur für den Kartentauschfall, wenn sich Telematik-ID und Abrechnungsnummer nicht geändert haben.