Praxisausweis (SMC-B)

Ein elektronischer Praxisausweis, auch SMC-B (Security Module Card Typ B) genannt, ist eine Smartcard, die eine Zahnarztpraxis als medizinische Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) authentisiert.

Für das ab dem 01.01.2019 verpflichtende Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), der ersten Anwendung des Online-Produktivbetriebs der TI (OPB1), ist der Praxisausweis Voraussetzung. Nur mit dem Ausweis kann die Praxis den Onlineabgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit den bei der Krankenkasse registrierten Daten vornehmen. Der Praxisausweis wird hierfür in ein entsprechendes zugelassenes Lesegerät gesteckt. Darüber hinaus ist die Beschaffung von weiterer Hard- und Software für die Anbindung an die TI notwendig.

Für zukünftige Anwendungen der TI, wie beispielsweise das Auslesen von geschützten Daten auf der eGK, ist der Praxisausweis ebenso vorgesehen.

Teilweise werden die Begriffe elektronische Praxiskarte oder elektronische Institutionskarte synonym für Praxisausweis oder SMC-B verwendet.

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    Regelungen

    Antrag zur Nutzung und Sperrung der SMC-B

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