Genehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren bei Kiefergelenkserkrankungen, BEMA-Geb.-Nr. K1-K4
- für alle Krankenkassen deren Versicherte den Wohnsitz innerhalb Berlins (Wohnortkennzeichnung 72) haben
- für alle Versicherten der Energie BKK ist ab dem 01.05.2025 unabhängig vom Wohnsitz eine Kostenübernahme einzuholen
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für Versicherte mit Kennzeichnung Besonderer Personengruppe 9 (Asylsuchende), nur für die BEMA Geb.-Nr. K2 oder K4
- AOK Nordost
- BKK Gildemeister Seidensticker
- BKK mhplus
- NOVITAS BKK
- BKK Pfalz
- IKKen
- SVLFG
- vdek
- AOKen | BKKen | KNAPPSCHAFT-Versicherte mit Wohnsitz außerhalb Berlins
- Energie BKK-Versicherte mit Wohnsitz innerhalb Berlins
- Alle Versicherten mit Kennzeichnung Besonderer Personengruppe 6
- Privatunfälle
- Strahlenschutzschienen
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Vereinbarung vdek und KZV Berlin
Verfahren bei der Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen