Genehmigungsverfahren

Abrechnung KB – ab 01.06.2026 Genehmigungspflicht für mhplus BKK-Versicherte (K1-K4) und seit 01.01.2026 für AOK

Die mhplus Betriebskrankenkasse hat mitgeteilt, dass sie den zum 01.04.2014 ausgesprochenen Genehmigungsverzicht für Kiefergelenksbehandlungen aufheben wird. 

Ab 01.06.2026 gilt somit eine Genehmigungspflicht für alle mhplus BKK Versicherten mit Wohnsitz innerhalb und außerhalb Berlins. Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie auf unserer Internetseite (Webcode W00236).

Bitte auch beachten: Wir weisen nochmals darauf hin, dass für die AOK Nordost und den einstrahlenden AOKen, unabhängig vom Wohnsitz, seit 01.01.2026 eine Kostenübernahme der BEMA Nummern K1-K4 notwendig ist. Andernfalls drohen Rückforderungen durch die Krankenkasse.

Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch) müssen der Krankenkasse nur angezeigt werden. 

Genehmigungsverfahren bei Kiefergelenkserkrankungen, BEMA-Geb.-Nr. K1-K4

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KB-Hotline

Tel. 030 89004-402
Fax 030 89004-46402
kb(at)kzv-berlin.de

Einreichungstermine

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB, PAR, ZE 06/2026
Dienstag, 30.06.2026
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Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH, KFO II. Quartal 2026
Montag, 06.07.2026

Einreichungstermine 2026

Webcode: W00236