Genehmigungsverfahren
Abrechnung KB – ab 01.06.2026 Genehmigungspflicht für mhplus BKK-Versicherte (K1-K4) und seit 01.01.2026 für AOK
Die mhplus Betriebskrankenkasse hat mitgeteilt, dass sie den zum 01.04.2014 ausgesprochenen Genehmigungsverzicht für Kiefergelenksbehandlungen aufheben wird.
Ab 01.06.2026 gilt somit eine Genehmigungspflicht für alle mhplus BKK Versicherten mit Wohnsitz innerhalb und außerhalb Berlins. Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie auf unserer Internetseite (Webcode W00236).
Bitte auch beachten: Wir weisen nochmals darauf hin, dass für die AOK Nordost und den einstrahlenden AOKen, unabhängig vom Wohnsitz, seit 01.01.2026 eine Kostenübernahme der BEMA Nummern K1-K4 notwendig ist. Andernfalls drohen Rückforderungen durch die Krankenkasse.
Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch) müssen der Krankenkasse nur angezeigt werden.
Genehmigungsverfahren bei Kiefergelenkserkrankungen, BEMA-Geb.-Nr. K1-K4
Ein Genehmigungsverfahren ist nicht notwendig für:
- alle Krankenkassen deren Versicherte den Wohnsitz innerhalb Berlins (Wohnortkennzeichnung 72) haben
- Versicherte mit Kennzeichnung Besonderer Personengruppe 9 (Asylsuchende), nur für die BEMA Geb.-Nr. K2 oder K4
Auch für die Versicherten folgender Krankenkassen mit Wohnsitz außerhalb Berlins ist ein Genehmigungsverfahren nicht notwendig:
- BKK Gildemeister Seidensticker
- BKK firmus
- NOVITAS BKK
- BKK Pfalz
- IKK
- SVLFG
- vdek
- Ab 01.06.2026 ist für die mhplus BKK unabhängig vom Wohnsitz eine Kostenübernahme einzuholen
- Ab 01.01.2026 ist für alle AOKen unabhängig vom Wohnsitz eine Kostenübernahme einzuholen
- BKK und KNAPPSCHAFT-Versicherte mit Wohnsitz außerhalb Berlins
- Energie BKK-Versicherte unabhängig vom Wohnsitz ist ab dem 01.05.2025 immer eine Kostenübernahme einzuholen
- Alle Versicherten mit Kennzeichnung Besonderer Personengruppe 6
- Privatunfälle
- Strahlenschutzschienen
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Vereinbarung vdek und KZV Berlin
Verfahren bei der Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen