Versichertenstammdatenmanagement
Mit dem Start der Telematikinfrastruktur (TI) gab es zunächst eine konkrete Anwendung: das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Dabei werden in der Zahnarztpraxis die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online überprüft und bei Bedarf direkt über Informationen der Krankenkassen aktualisiert. Alle Vertragszahnarztpraxen sind zur Durchführung des VSDM gesetzlich verpflichtet. Sofern eine Praxis die Online-Prüfungen der eGKs nicht durchführt, erfolgt eine Kürzung der Vergütung um 2,5 Prozent, bis die Praxis die Prüfungen vornimmt.
Ablauf VDSM-Prüfung
Die eGK wird wie immer, bei jedem ersten Zahnarzt-Patienten-Kontakt im Quartal über das TI-fähige Kartenterminal eingelesen. Dabei erfolgt ein Online-Abgleich der auf der Karte gespeicherten Versichertendaten mit den Daten der Krankenkassen. Es wird überprüft, ob die Informationen wie Adresse oder Versichertenstatus auf der Karte noch aktuell sind. Sofern die Krankenkasse Änderungen in ihrem System hinterlegt hat, werden diese nun direkt auf die Karte geschrieben und auch in das Praxisverwaltungssystem übernommen. Durch die Praxis müssen folglich keine Daten auf der Karte geändert werden, wenn sich zum Beispiel die Anschrift des Patienten geändert hat und der Patient dies der Praxis mitteilt. Die Versicherten müssen ihrer Krankenkasse die Änderungen weiterhin selbst melden.
Ungültige oder als gestohlen gemeldete eGKs werden bei der Online-Prüfung direkt gesperrt und der Patient muss sich zur Klärung an seine Krankenkasse wenden. Informationen über das Vorgehen der Praxis bei ungültiger eGK finden Sie hier.