Aligner-Behandlung

Die KFO-Behandlung mit „Alignern“ stellt keine vertragszahnärztliche Versorgung dar. Diese Therapieform muss komplett privat vereinbart werden. Die Vereinbarung und Erklärung zu Mehr- und Zusatzleistungen gemäß § 29 Abs. 7 SGB V und die damit verbundene Abrechnung als solche, verbunden mit der Abrechnung der Abschlagszahlungen und Multi-Bracketpositionen ist ausgeschlossen.

Wird bereits zum Zeitpunkt der Planung entschieden, dass im Laufe der KFO-Behandlung mit „Alignern“ therapiert werden soll, gehört die gesamte kieferorthopädische Behandlung, inclusive der Behandlungsplanung, nicht zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse.

Sofern während einer genehmigten kieferorthopädischen Behandlung auf eine „Alignertherapie“ gewechselt werden soll, so muss der Krankenkasse vorab per EBZ ein Abbruch der Behandlung mit Begründung mitgeteilt werden. Retentionsgeräte können danach nur als Privatleistung vereinbart werden.

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KFO-Hotline

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Termine nach Vereinbarung
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Einreichungstermine

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB, PAR, ZE 05/2026
Montag, 01.06.2026
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Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH, KFO II. Quartal 2026
Montag, 06.07.2026

Einreichungstermine 2026

KFO-Workshops

Speziell für das zahnmedizinische Fachpersonal bietet die KZV Berlin einen BEL-Workshop und einen BEMA-Workshop an: 

Nächster Termin: BEL-Workshop

Nächster Termin: BEMA-Workshop

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