Patienten mit Einschränkungen

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Leistungen. Ziel ist es, die Mundgesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Das Angebot kann in Anspruch genommen werden von

  • Menschen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit einen Pflegegrad erhalten haben.
  • Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen.

Diese Leistungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

  • Richtlinie nach § 22a SGB V

    Der Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen besteht gemäß § 22a SGB V. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Richtlinie verbindlich die näheren Details geregelt.

Patientenberatung

Tel. 030 89004-400 (Mo-Mi 8.00-15.00 Uhr)
Fax 030 89004-46400
patientenberatung(at)kzv-berlin.de

Weitere Informationen

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Die Broschüre informiert über spezielle zahnärztliche Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Der Schwerpunkt dieser zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen liegt bei der Prävention, also der Vorbeugung von Krankheiten.

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