Narkose

Anwendung der Narkose-Richtlinie in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nur medizinisch notwendige Narkosen zu veranlassen:

„Eine zentrale Anästhesie (Narkose) oder Analgosedierung gehört dann zur Leistungspflicht der GKV, wenn im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Die Leistung ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen."

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

KCH-Hotline

Tel. 030 89004-401
Fax 030 89004-46401
kch(at)kzv-berlin.de

Einreichungstermine

Hotline
Donnerstag, 21.03.2024
bis 18 Uhr

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 03/2024
Dienstag, 02.04.2024

--------------------------------------
Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO I. Quartal 2024
Freitag, 05.04.2024

Einreichungstermine 2024

Downloads

Webcode: W00255