Elektronisches Zahnbonusheft

Das eBonusheft soll das Bonusheft auf Papier ablösen
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Das elektronische Zahnbonusheft (eZahnbonusheft) ist seit 01.01.2022 Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) des Versicherten. Eine ePA ist daher Grundvoraussetzung für die Führung eines eZahnbonusheftes. Wie auch bei der ePA selbst handelt es sich um eine freiwillige Anwendung des Patienten. Das papiergebundene Zahnbonusheft behält weiterhin seine Gültigkeit und kann wie bisher genutzt werden.

Vorteile des eZahnbonusheftes:

  • Versicherte brauchen kein papierbasiertes Dokument bei sich führen.
  • Verlust oder Nichtauffinden des Bonusheftes können vom Patienten vermieden werden.
  • Bonuseinträge können von Praxen automatisch ins Praxisverwaltungssystems (PVS) übertragen werden.
  • Bonuseinträge sind für die Praxis bzw. für den Patienten stets aktuell einsehbar und müssen somit nicht mehr aufwändig recherchiert werden.
  • Erinnerungsfunktion für Versicherten ist automatisiert, um den Verfall seines Bonus zu verhindern.

Über den Status der Verfügbarkeit informiert Sie Ihr IT-Dienstleister bzw. Ihr PVS-Anbieter.

Bonuseinträge können mit dem elektronischen Praxisausweises (SMC-B) signiert werden (elektronischer Praxisstempel). Es ist keine Verwendung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erforderlich und somit auch keine PIN-Eingabe durch den Zahnarzt.

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