Elektronisches Zahnbonusheft

Das eBonusheft soll das Bonusheft auf Papier ablösen
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Das elektronische Zahnbonusheft (eZahnbonusheft) ist seit 01.01.2022 Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) des Versicherten. Eine ePA ist daher Grundvoraussetzung für die Führung eines eZahnbonusheftes. Wie auch bei der ePA selbst handelt es sich um eine freiwillige Anwendung des Patienten. Das papiergebundene Zahnbonusheft behält weiterhin seine Gültigkeit und kann wie bisher genutzt werden.

Vorteile des eZahnbonusheftes

Das elektronische Zahnbonusheft hat folgende Vorteile:

  • Praxen können Bonuseinträge automatisch ins Praxisverwaltungssystems (PVS) übertragen.
  • Praxen und Patienten können Bonuseinträge stets aktuell einsehen, aufwendige Recherchen entfallen.
  • Versicherte brauchen kein papierbasiertes Dokument mit sich zu führen.
  • Versicherte können es weder verlegen noch verlieren.
  • Mit der automatisierten Erinnerungsfunktion können Versicherte rechtzeitig ihren Bonus wahren.

Über den Status der Verfügbarkeit informiert Sie Ihr IT-Dienstleister bzw. Ihr PVS-Anbieter.

Bonuseinträge können mit dem elektronischen Praxisausweises (SMC-B) signiert werden (elektronischer Praxisstempel). Es ist keine Verwendung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erforderlich und somit auch keine PIN-Eingabe durch den Zahnarzt.

  • News-Portal

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