Degression

Bitte beachten Sie:

Seit dem 11. Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist die Punktwertdegression für vertragszahnärztliche Leistungen vollständig beseitigt worden. Die bislang gesetzlich vorgegebene Kürzung von zahnärztlichen Honoraransprüchen bei Überschreiten bestimmter Punktmengengrenzen durch Punktwertminderungen kam ausschließlich den Krankenkassen zugute.

Für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des TSVG wird die Vorschrift zur Punktwertdegression für den verkürzten Geltungszeitraum so auszulegen sein, dass die dort genannten degressionsfreien Jahrespunktmengen nur zeitanteilig "pro rata temporis" zu berücksichtigen sind.

Degressionsfreie Punktmengengrenzen (Kürzungsstufen) bis Ende 2018

Für Zahnärzte, MKG-Chirurgen und Oralchirurgen:
  1. Kürzungsstufe: 262.500 Punkte
  2. Kürzungsstufe: 337.500 Punkte
  3. Kürzungsstufe: 412.500 Punkte
Für Kieferorthopäden:
  1. Kürzungsstufe: 280.000 Punkte
  2. Kürzungsstufe: 360.000 Punkte
  3. Kürzungsstufe: 440.000 Punkte

 

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