Wirtschaftlichkeitsprüfung

Für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Berliner Zahnarztpraxen ist die Prüfungsvereinbarung vom 28.01.2022 maßgeblich.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird durch die Prüfungsstelle durchgeführt. Diese ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die zu gleichen Teilen von der KZV Berlin und den Krankenkassen getragen wird. Aus organisatorischen Gründen befindet sich die Prüfungsstelle in den Räumen der KZV Berlin.

Seit dem Quartal I/2022 findet statt

  • nach § 12 der Prüfungsvereinbarung die Prüfung auf begründeten Antrag,
  • nach § 13 die Prüfung der Wirtschaftlichkeit aufgrund von Stichproben und
  • nach §14 die Prüfung der Wirtschaftlichkeit aufgrund von Auffälligkeit sowie
  • nach § 15 die Prüfung der Verordnungsweise.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen erstrecken sich auf die konservierend-chirurgischen Abrechnungen sowie auf die Abrechnungen von Parodontitisbehandlungen, Kieferbruchbehandlungen (Aufbissschienen usw.), kieferorthopädische Behandlungen sowie die Verordnung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln.

Die Prüfungen bringen es mit sich, dass ein Zahnarzt in einem Prüfverfahren ggf. auch Kopien seiner Karteikartendokumentation und Röntgenbilder der betreffenden Patienten bei der Prüfungsstelle vorlegen bzw. einreichen muss. Selbstverständlich hat er auch Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben oder mündlich vorzutragen.

Prüfungseinrichtungen

Im Gegensatz zur früheren Organisation der Wirtschaftlichkeitsprüfung, bei der die Entscheidung in der ersten Instanz dem Prüfungsausschuss (ehrenamtlich besetzt mit je drei Zahnärzte- und Krankenkassenvertretern und einem Vorsitzenden) oblag und die Geschäftsstelle dabei unterstützend tätig war, sieht der Gesetzgeber bereits seit 2008 vor, dass der bisherige Prüfungsausschuss entfallen ist und die Geschäftsstelle zur neuen Prüfungsstelle mit eigener Entscheidungskompetenz umgestaltet worden ist. Der Beschwerdeausschuss bleibt (weiterhin) ein paritätisch besetztes Gremium, das in "zweiter Instanz" über Widersprüche entscheidet.

Zahnärztlicher Sachverstand notwendig

Um zu verhindern, dass mit dem Wegfall der Prüfungsausschüsse auch der zahnärztliche Sachverstand entfällt, hat der Vorstand der KZV Berlin der Prüfungsstelle zahnärztliche Berater "an die Seite gestellt". So ist gewährleistet, dass die Prüfungsstelle in Fachfragen zahnmedizinischen Sachverstand hinzuziehen kann.

Beratung der Zahnärzte

Die Beratung der Zahnärzte ist dem Vorstand der KZV Berlin ein besonderes Anliegen. Gesprächsinhalte der Beratungen sind vorrangig Fragen der Wirtschaftlichkeit. Daneben können der Zahnarztpraxis aber auch Behandlungs- und Verordnungsalternativen aufgezeigt werden.

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Termine

Prüfungsstelle

Prüfungsstelle der Wirtschaftlichkeitsprüfeinrichtungen Zahnärzte
im Land Berlin

Georg-Wilhelm-Str. 16
10711 Berlin
Tel.  030 89004-156/-166
Fax  030 89004-354
kontakt(at)paba-berlin.de

Bitte beachten Sie:

Rechtlich gesehen gehören die Prüfeinrichtungen nicht zur KZV Berlin. Gleichwohl weist die KZV Berlin gerne auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung hin.

Webcode: W00157