Finanzierung

Um die neue monatliche TI-Pauschale für das III. Quartal 2023 zu erhalten, muss bis 30.09.2023 eine TI-Eigenerklärung  der Praxis bei der KZV eingereicht werden. Wie Praxen die Erklärung abgeben können, entnehmen Sie bitte dem Sonderrundschreiben vom 05.09.2023.

Seit dem 01.07.2023 erhalten vertragszahnärztliche Praxen ausschließlich monatliche Pauschalen für die Ausstattung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI). Nachdem die Verhandlungen zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband nicht zum Abschluss einer Vereinbarung über die Höhe und Abrechnung sowie weiteren Details der Tl-Pauschale geführt haben, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.06.2023 den Vereinbarungsinhalt festgelegt.

Es gibt nun monatliche Pauschalen pro Praxisstandort, dessen Höhe sich u. A. nach den in der Praxis implementierten TI-Anwendungen und der Anzahl der Zahnärzte zum Quartalsende richtet. Die Auszahlungen an die Praxen können dementsprechend nur noch quartalsweise erfolgen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit den vom BMG festgelegten Pauschalen. Den vollständigen Vereinbarungsinhalt können Sie der Bekanntgabe des BMG entnehmen.

Praxisgröße*

1-3 Zahnärzte

4-6 Zahnärzte

7-9 Zahnärzte

ab 10 Zahnärzte

monatliche TI-Pauschale ohne Reduzierung

237,78 €

282,78 €

323,90 €

je drei zusätzliche Zahnärzte: 28,60 €

um 50 % reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung

118,89 €

141,39 €

161,95 €

je drei zusätzliche Zahnärzte: 14,30 €

TI-Anbindung in der Zeit vom 01.01.2021 und 30.06.2023 und dafür erhaltene Einmalpauschale:

 

reduzierte monatliche TI-Pauschale für 30 Monate

131,67 €

143,29 €

151,04 €

je drei zusätzliche Zahnärzte: 14,30 €

um 50 % reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung

65,84 €

71,65 €

75,52 €

je drei zusätzliche Zahnärzte: 7,15 €

Konnektortausch zwischen dem 01.01.2021 und 31.12.2023 und dafür erhaltene Einmalpauschale:

 

reduzierte monatliche TI-Pauschale für 30 Monate

199,45 €

242,78 €

282,23 €

je drei zusätzliche Zahnärzte: 28,60 €

um 50 % reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung

99,73 €

121,39 €

141,12 €

je drei zusätzliche Zahnärzte: 14,30 €

         

mindestens zwei fehlende Anwendungen oder gänzlich fehlende TI-Anbindung

0,- €

0,- €

0,- €

0,- €

*Sowohl Vertragszahnärzte als auch angestellte Zahnärzte, die zur Erbringung vertragszahnärztlicher Leistungen berechtigt sind. Bei angestellten Zahnärzten gilt die Maßgabe, dass angestellte Zahnärzte mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils mindestens zwanzig Stunden pro Woche bei der Staffelung berücksichtigt werden. Maßgeblich ist die Größe der Vertragszahnarztpraxis am letzten Tag des jeweiligen Quartals.

Notwendige Anwendungen, Komponenten und Dienste

Voraussetzung für den Erhalt der Tl-Pauschale ist, dass die Vertragszahnarztpraxen die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM)/elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • ab dem 1. Januar 2024: E-Rezept

Zudem müssen die Vertragszahnarztpraxen mit den folgenden Komponenten und Diensten ausgestattet sein:

  • Konnektor inkl. SMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
  • stationäre(s) eHealth-Kartenterminal(s) inkl. SMC-KT
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) oder elD für Zahnärzte mit gematik-Zulassung
  • Praxisausweis (SMC-B) oder SM-B oder elD für Vertragszahnarztpraxen mit gematik-Zulassung

Die Tl-Pauschale umfasst auch die Kosten der mobilen Kartenterminals und des TI-Messengers, obwohl diese nicht verpflichtend sind.

  • News-Portal

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Termine

Telematik-Hotline

Tel. 030 89004-450
Fax 030 89004-46450
telematik(at)kzv-berlin.de

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    BMG-Bescheid

    Festlegung des Vereinbarungsinhalts gem. § 378 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. Absatz 3 und 4 SGB V
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    Erstattungsantrag

    Defekte TI-Komponenten

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