Technische Voraussetzungen
Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sind verschiedene Komponenten erforderlich. Für alle gelten hohe Anforderungen an Funktionalität und Sicherheit. Deshalb dürfen zum Beispiel nur Konnektoren und Kartenterminals genutzt werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und von der gematik zugelassen sind. Grundvoraussetzung für die Nutzung der TI ist zudem ein Internetzugang. Ein einfacher DSL-Anschluss reicht dabei aus.
Der sichere Betrieb der TI setzt voraus, dass die eingesetzten Komponenten kontinuierlich durch die Hersteller überprüft und mit Aktualisierungen versorgt werden. Deshalb müssen bereitgestellte Firmware-Updates zeitnah in der Praxis installiert werden. Dies erfolgt entweder durch eine manuelle Installation der Updates oder durch die Aktivierung der automatischen Update-Funktion der jeweiligen Komponente.
Informationen über die Finanzierung der Ausstattung und den Betrieb der TI finden Sie hier.
Im Folgenden werden die einzelnen Komponenten im Detail vorgestellt.
Funktion: Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Er ähnelt einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er stellt über ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) eine sichere Verbindung zur TI her und ermöglicht eine durch moderne Verschlüsselungstechnologien geschützte Kommunikation, die vollständig vom öffentlichen Internet abgeschirmt ist. Der Konnektor ist mit den stationären Kartenterminals sowie dem PVS per Netzwerk verbunden. Die Einbox-Konnektoren können noch bis spätestens Ende 2030 genutzt werden. Hintergrund ist die Weiterentwicklung der Verschlüsselungstechnik für Gesundheitsdaten und eine entsprechende Begrenzung der aktuell verwendeten Zertifikate. Weitere Informationen finden Sie hier.
Alternativ zum physischen Konnektor in den Praxisräumlichkeiten kann der Anschluss an die TI auch über ein TI-Gateway erfolgen. Das sind sehr leistungsfähige virtuelle Konnektoren, die im Rechenzentrum zugelassener Anbieter betrieben werden. Mit diesen Betreibern können Zahnarztpraxen einen Vertrag schließen und ihre Praxis-IT mittels VPN an das TI-Gateway im Rechenzentrum anbinden lassen.
Zusätzlich zu den regelmäßig notwendigen Firmwareupdates macht es die Sicherheitsarchitektur der TI erforderlich, dass die Laufzeit der fest verbauten Security Module Card Typ Konnektor (SMC-K) auf maximal fünf Jahre begrenzt ist und ein Konnektortausch oder eine Zertifikatsverlängerung erfolgen muss.
Bezug/Ansprechpartner: Zahnärzte wenden sich vor der Bestellung am besten zunächst an ihren PVS-Hersteller beziehungsweise ihren Dienstleister vor Ort (DVO), da für den Anschluss an die TI auch das PVS angepasst werden muss. Die gematik veröffentlicht auf ihrer Website www.gematik.de, welche Konnektoren oder TI-Gateway-Anbieter zugelassen sind.
Funktion: E-Health-Kartenterminals (eHealth-KT) können neben der elektronischen Gesundheitskarte des Versicherten (eGK), die für die TI notwendigen Smartcards wie die gerätespezifische Secure Module Card für Kartenterminals (SMC-KT), den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) auslesen.
Zusätzlich zu den regelmäßig notwendigen Firmwareupdates macht es die Sicherheitsarchitektur der TI erforderlich, dass die Laufzeit der SMC-KT auf maximal fünf Jahre begrenzt ist und ein Tausch der Smartcard erfolgen muss.
Bezug/Ansprechpartner: Erster Ansprechpartner ist der PVS-Hersteller oder Dienstleister vor Ort (DVO). Die gematik veröffentlicht auf ihrer Website www.gematik.de, welche Kartenterminals (eHealth-KT) zugelassen sind.
Funktion: Mobile Lesegeräte (mobKT) arbeiten zurzeit ausschließlich im Offline-Betrieb. Eine Prüfung und Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich. Sie dienen somit nur dem Auslesen der Versichertenstammdaten. Ein mobiles Kartenlesegerät kommt bei Pflegeheim- und Hausbesuchen zum Einsatz. Für den Betrieb wird ein zusätzlicher Praxisausweis (SMC-B) als Authentisierung benötigt.
Bezug/Ansprechpartner: Der erste Ansprechpartner ist der PVS-Hersteller oder Dienstleister vor Ort (DVO). Mobile Kartenterminals können zeitlich unabhängig von den anderen Komponenten bestellt und angebunden werden. Die gematik veröffentlicht auf ihrer Website www.gematik.de, welche mobKT zugelassen sind.
Informationen zum Praxisausweis und dessen Beantragung finden Sie hier.
Funktion: Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst - ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt (bei Nutzung eines TI-Gateways ist der VPN-Zugangsdienst inbegriffen). Auch diese Dienste müssen von der gematik zertifiziert werden.
Bezug/Ansprechpartner: Erster Ansprechpartner ist der PVS-Hersteller beziehungsweise Dienstleister vor Ort (DVO). Die gematik veröffentlicht auf ihrer Website www.gematik.de, welche VPN-Zugangsdienst-Anbieter (Anbieter-VPN) zugelassen sind.
Funktion: Das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss eine Verbindung zur TI ermöglichen. Anpassungen der TI wie beispielsweise die Einführung neuer Anwendungen, machen in der Regel ein Update des PVS erforderlich.
Bezug/Ansprechpartner: Erster Ansprechpartner ist der PVS-Hersteller.
Informationen zum eHBA und dessen Beantragung finden Sie hier.