Honorarzahlung
Zahlungen werden grundsätzlich unbar, also bargeldlos, auf das von Ihnen angegebene Konto geleistet. Um einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten, müssen Änderungen Ihrer Bankverbindung (Formular zur Meldung der Bankverbindung) bis spätestens 14 Tage vor dem Zahlungstermin der KZV Berlin schriftlich mitgeteilt werden.
Voraus- und Restzahlungen
Die KZV Berlin leistet gemäß § 5 Absatz 1 der Zahlungsbedingungen für Honorare der KZV Berlin monatliche Vorauszahlungen als Vorschüsse an alle Berechtigten nach § 1 der Zahlungsbedingungen für Honorare für die gesamte konservierend/chirurgische und kieferorthopädische Abrechnung sowie gemäß § 5 Absatz 11 der Zahlungsbedingungen für Honorare eine Restzahlung. Behandlungsleistungen aus anderen BEMA-Teilen werden gemäß § 5 Absatz 3 der Zahlungsbedingungen für Honorare, soweit eine Abrechnung über die KZV Berlin erfolgt, mit einer Zahlung vergütet.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine ZE-Vorauszahlung von 80 % auf Ihre Zahnersatzabrechnung zu erhalten. Sollten Sie die ZE-Vorauszahlung wünschen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Sofern Sie die ZE-Abrechnung online übermitteln, verwenden Sie bitte den Antrag ZE-Vorauszahlung Onlineabrechnung. Die KZV Berlin ermittelt die Honorarsumme sowie die Summe der ZE-Vorauszahlung aus Ihren Abrechnungsdaten. Diesen Antrag müssen Sie nur einmalig einreichen. Ein Verzicht auf die ZE-Vorauszahlung kann von Ihnen bis zum Ende des Kalendermonats für den Folgemonat erklärt werden. Die Bewilligung der regelmäßigen Vorauszahlung kann jederzeit durch die KZV Berlin widerrufen werden.
- Falls Ihre Abrechnungdaten per Diskette oder Papier übermittelt werden, verwenden Sie bitte den Antrag ZE-Vorauszahlung Diskette. In diesem Fall wird die Honorarsumme sowie die Summe der ZE-Vorauszahlung von Ihnen errechnet und auf dem Antrag angegeben. Diesen Antrag fügen Sie bitte monatlich der ZE-Abrechnung bei.
Zahlungen werden wie folgt angewiesen:
Zahlung | Termin |
Vorauszahlung KCH | KFO, gemäß § 5 Absatz 1 der Zahlungsbedingungen | zum Ultimo eines jeden Monats |
Restzahlung KCH | KFO, gemäß § 5 Absatz 12 der Zahlungsbedingungen | zum 3. des ersten Monats des übernächsten Quartals |
Vorauszahlung ZE | zum 10. des der Abgabe folgenden Monats |
Zahlung ZE | jeweils zum 10. des übernächsten der Abgabe folgenden Monats |
Zahlung KB | PAR | Zahlung zum Ultimo des folgenden Monats nach Einreichung |
Gemäß § 4 Absatz 3 der Zahlungsbedingungen für Honorare der KZV Berlin werden Termine und zu verwendende Vordrucke für die Einreichung von Abrechnungsunterlagen sowie Termine für die Vergütungszahlungen vom Vorstand der KZV Berlin in Mitgliederrundschreiben bekannt gegeben. Verspätet eingegangene Abrechnungen werden dem jeweils folgenden Abrechnungszeitraum zugeordnet.