Zahnärzte-Praxis-Panel
Umfrage zur wirtschaftlichen Lage in Zahnarztpraxen - Machen Sie mit!
Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) ist eine seit 2018 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen, das Ende Oktober in die nächste Runde geht. Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte können im Rahmen des ZäPP an einer freiwilligen Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen teilnehmen. Das Ziel ist eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage zu den Rahmenbedingungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland. Durchgeführt wird das ZäPP vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), wobei weiterhin vermehrt auf den Online-Fragebogen gesetzt wird.
Speziell vor dem Hintergrund derzeitiger und noch kommender gesundheitspolitischer Reformen müssen wir die Dringlichkeit angemessener Rahmenbedingungen für die Praxen im Dialog mit Politik und Vertragspartnern belegen können. Dazu bedarf es einer möglichst hohen Teilnehmerzahl sowie einer kontinuierlichen Teilnahme der Zahnarztpraxen, die in diesem Jahr und in den kommenden Jahren Auskunft über ihre wirtschaftlichen Kennzahlen geben, damit wir wissenschaftlich fundierte Daten erhalten.
Die Erhebung gliedert sich in zwei Teile:
- Im Praxis-Fragebogen geht es um Angaben zur Struktur und zur Versorgung in Ihrer Praxis. Sonderfragebogen in diesem Jahr: Praxisübergabe und Praxisübernahme.
- Im Steuerberater-Fragebogen geht es um die Angabe von Finanzdaten zu Ihrer Praxis. Dazu ist die Einbindung eines Steuerberaters/einer verwandten Berufsgruppe notwendig.
Hier geht's zur Teilnahme.
Was haben Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte von einer Teilnahme?
Die intendierten Wirkungen zielen mittel- bis langfristig über eine Verbesserung systemischer Rahmenbedingungen darauf ab, die ökonomischen und personellen Perspektiven von Zahnarztpraxen substanziell zu erweitern:
Ökonomisch: Die Untersuchungsergebnisse fließen in künftige Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene ein und entscheiden mit darüber, wie sich Gesamtvergütungen und Gebührenordnung weiterentwickeln werden.
Zusätzlich wird in dieser Erhebung die Praxisübergabe und Praxisübernahme mittels eines Sonderfragebogens abgefragt. Dabei werden sowohl die Perspektiven von Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern beleuchtet, die eine Praxisübergabe planen oder sich mit diesem Thema befassen, als auch von denjenigen, die bereits eine Praxis übernommen haben. Ziel ist es, ein Bild der Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Erfahrungen auf beiden Seiten zu gewinnen.
Abgesehen davon erhalten teilnehmende Praxen…
- …eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 500 € (Einzelpraxen) beziehungsweise 700 € (Berufsausübungsgemeinschaften);
- …kostenlose Kontroll- und Planungsinstrumente für die eigene Praxis: einen individuellen Praxisbericht mit verschiedenen Kennzahlen und einem Vergleich mit den Durchschnittswerten der anderen Praxen sowie eine Analyse der Einnahmen- und Kostenstruktur der Praxis für eine bessere Finanzplanung;
- …seit 2023 zusätzlich einen Inflationsrechner, der die Auswirkungen der Inflation, des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes und ab 01.01.2027 des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) ermittelt und die Verringerung der Einnahmen bei gleichbleibendem Arbeits- und Ressourceneinsatz für Zahnarztpraxen aufzeigt.
Es geht also beim ZäPP sowohl ums Gesamtsystem als auch ganz individuell um jede einzelne Praxis und die bestmögliche Versorgung der Patienten.
Die ZäPP-Erhebung ist in Form eines sogenannten Panels organisiert. Das bedeutet, dass idealerweise möglichst gleichbleibende Teilnehmer über mehrere Jahre hinweg regelmäßig Auskunft zu ihrer Praxisstruktur und -organisation, erbrachten Leistungen und Finanzdaten der Praxis geben.
Zu diesem Zweck gibt das Zi im Auftrag der KZBV jedes Jahr im Oktober rund 33.000 Zahnarztpraxen die Möglichkeit zur Teilnahme am ZäPP. Je größer der Rücklauf bei den Befragungen, desto höher die Akzeptanz der Daten bei unseren Verhandlungspartnern, Schiedsämtern oder sogar beim Sozialgericht.
Die Anonymität der Teilnehmenden wird durch eine Treuhandstelle zur Verarbeitung der Personendaten gewährleistet. Die Verarbeitung der Erhebungsdaten wird hiervon strikt getrennt. Sämtliche von teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden zunächst pseudonymisiert und erst dann in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis ausgeschlossen ist.
Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Mehr Informationen zum Zi finden Sie bei Bedarf unter www.zi.de.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hatte der Gesetzgeber seit 2013 neue Kriterien für die Vergütungsveränderung geschaffen. Statt der bisherigen Grundlohnsummenanbindung sollten die Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden.
Mit der strikten Gundlohnsummenanbindung von Punktwerten und Gesamtvergütungen im GKV-BStabG wird der Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2027 die Begrenzung der Vergütungsentwicklung wieder anwenden.
Mit dem ZäPP wird den dadurch gestiegenen inhaltlichen und methodischen Anforderungen an belastbare Daten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Versorgung Rechnung getragen. Das Projekt schafft zudem eine einheitliche, umfassende Datengrundlage, um die Interessen der Zahnärzte in Verhandlungen der KZV Berlin und der KZBV mit den Krankenkassen wirksam zu vertreten.