Elektronische Patientenakte

Seit 1. Januar 2021 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Sie ist eine auf freiwilliger Basis versichertengeführte Akte. Mit der Anwendung, die derzeit noch in einer Testphase erprobt wird, sollen wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten im Gesundheitswesen fach- und sektorenübergreifend verfügbar gemacht werden. Nach aktuellem Stand müssen ab dem 1. Juli 2021 alle (Zahn-)Arztpraxen die ePA in der Versorgung unterstützen. Andernfalls droht nach dem Willen des Gesetzgebers ein Honorarabzug von einem Prozent.
Ablauf in der Praxis
Um die ePA über das Praxisverwaltungssystem (PVS) nutzen zu können, muss Ihrer Praxis vom Patienten die Zugriffsberechtigung erteilt werden. Die Erteilung der Berechtigung erfolgt entweder über das Smartphone des Patienten via ePA-App oder direkt in der Praxis mittels PIN-Eingabe am Kartenlesegerät. Der Patient entscheidet anschließend gemeinsam mit seinem Zahnarzt, welche Dokumente in seiner ePA aufgenommen werden.
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsberichte
- Medikationsplan
- Arztbriefe
- Notfalldatensatz
Ab 2022 folgen:
- Bonusheft
- Laborergebnisse
- Impfpass
- Mutterpass
- Untersuchungsheft für Kinder
Auch der Patient selbst kann Dokumente einstellen wie z. B. ein Schmerztagebuch.
- Ändern Sie auf Wunsch des Patienten den Notfalldatensatz oder den elektronischen Medikationsplan, welche auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, muss diese Änderung auch in der ePA aktualisiert werden.
- Einzelne Daten wie auch die komplette ePA können vom Patienten jederzeit gelöscht werden.
- Informationen anderer medizinischer Einrichtungen können Sie aus der ePA in die Anamnese Ihres Patienten einfließen lassen, indem Sie die Dokumente herunterladen und als Kopie lokal in Ihrem PVS speichern.
- vorhandene Anbindung an die Telematikinfrastruktur (per Konnektor, eHealth-Kartenterminal mit Praxisausweis/SMC-B und VPN-Zugangsdienst)
- elektronischer Heilberufsausweis (HBA) zur qualifizierten elektronischen Signatur bestimmter Dokumente
- Update des Konnektors ("ePA-Konnektor" bzw. "Produkttypversion 4" / "PTV4")
- Update des Praxisverwaltungssystems
Über den Status für die ePA erforderlichen Komponenten und Dienste in Ihrer Praxis informiert Sie Ihr IT-Dienstleister.