Elektronische Patientenakte für alle

Verschiedene Icons bilden einen Kreis um eine elektronische Patientenakte
© HNFOTO/Adobestock

Die „ePA für alle“ (ePA 3.0) ist die sogenannte Opt-Out-Version der elektronischen Patientenakte (ePA). Während bislang alle Patientinnen und Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen mussten, legen nun die Krankenkassen automatisch für alle gesetzlich Versicherten eine ePA an – es sei denn, ein Patient widerspricht. Die ePA enthält wichtige Gesundheitsdaten (zum Beispiel Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen) und strukturierte Informationsobjekte (unter anderem Medikationsliste, Zahnbonusheft), die von Zahnärzten und anderen Gesundheitsberufen eingestellt und eingesehen werden können. Die Patienten können in der ePA Zugriffsrechte verwalten und der Befüllung der ePA widersprechen. Das gilt insbesondere für besonders sensible Daten und Dokumente.

Die Erprobung der elektronischen Patientenakte für alle (ePA 3.0) in den Modellregionen ist abgeschlossen. Ab dem 29. April soll über einen bundesweites Rollout die ePA 3.0 in ganz Deutschland eingeführt werden. Das bedeutet, dass Software-Hersteller dann Updates für (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser in ganz Deutschland bereitstellen. Das wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Medizinische Einrichtungen sollten sich in der Folge technisch ausstatten, mit den Funktionen vertraut machen, ihre Teams schulen und die ePA in ihre Abläufe integrieren. Spätestens ab Oktober 2025 soll die ePA 3.0 dann bundesweit genutzt werden.

Details zu den Erkenntnissen der Pilotierung in den Modelregionen finden Sie auf der Website der gematik.

Über den technischen Umgang mit der ePA 3.0 und Hinweise zum erforderlichen Update informiert Sie Ihr PVS-Anbieter oder IT-Dienstleister.

Alle (Zahn-)Arztpraxen müssen die ePA bereits seit 2021 unterstützen. Andernfalls droht nach dem Willen des Gesetzgebers ein Honorarabzug von einem Prozent.

Ablauf in der Praxis

Anders als bei der bisherigen ePA muss nicht jeder Zugriff­ auf die Akte händisch freigegeben werden – Praxen haben automatisch über das Praxisverwaltungssystem (PVS) Zugriff im Rahmen eines Behandlungskontextes­. Das bedeutet konkret: Ab Stecken der Gesundheitskarte können Sie (standardmäßig) 90 Tage lang die Inhalte in der ePA Ihrer Patientin oder Ihres Patienten einsehen sowie Dokumente einstellen und herunterladen. Privatversicherte müssen den Zugriff aktiv über ihre ePA-App freigeben. Die technische Umsetzung in der Praxis erfolgt über ein neues ePA-Modul im PVS.

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