Elektronische Patientenakte

elektronische Patientenakte
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Seit 1. Januar 2021 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Sie ist eine auf freiwilliger Basis versichertengeführte Akte. Mit der Anwendung, die derzeit noch in einer Testphase erprobt wird, sollen wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten im Gesundheitswesen fach- und sektorenübergreifend verfügbar gemacht werden. Nach aktuellem Stand müssen ab dem 1. Juli 2021 alle (Zahn-)Arztpraxen die ePA in der Versorgung unterstützen. Andernfalls droht nach dem Willen des Gesetzgebers ein Honorarabzug von einem Prozent.

Ablauf in der Praxis

Um die ePA über das Praxisverwaltungssystem (PVS) nutzen zu können, muss Ihrer Praxis vom Patienten die Zugriffsberechtigung erteilt werden. Die Erteilung der Berechtigung erfolgt entweder über das Smartphone des Patienten via ePA-App oder direkt in der Praxis mittels PIN-Eingabe am Kartenlesegerät. Der Patient entscheidet anschließend gemeinsam mit seinem Zahnarzt, welche Dokumente in seiner ePA aufgenommen werden.

  • Infoflyer für Praxen und Patienten

    Die KZBV hat einen Infoflyer sowohl für Zahnarztpraxen als auch für Patienten mit wertvollen Informationen zusammengestellt. Der Flyer für die Praxis informiert u. a. über den Ablauf der Testphase und beantwortet die wichtigsten Fragen zur praktischen Handhabung der ePA, zu Ansprechpartnern und Zuständigkeiten.

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

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