Vergütungsvereinbarungen

Grundlage der vertragszahnärztlichen Vergütung sind Gesamtverträge, die die KZV Berlin mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen vereinbaren. Im Gesamtvertrag werden Inhalt und Vergütung der vertragszahnärztlichen Versorgung der Versicherten der jeweiligen Kassenart vereinbart. Die Vergütungsvereinbarung ist Bestandteil des Gesamtvertrages. Für Gesamtverträge und Vergütungsvereinbarungen gelten allgemeine Vorgaben, die zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband vereinbart werden und Bestandteil der Gesamtverträge sind (BMV-Z).

In jedem Kalenderjahr vereinbart der Vorstand der KZV Berlin mit den Berliner Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen die zahnärztliche Vergütung (sog. Vergütungsvereinbarung). Neben dem höchstzulässigen Ausgabevolumen, dem sog. Budget, werden auch die Punktwerte für die einzelnen BEMA-Leistungsbereiche fixiert.

Vertragspartner sind dabei nicht immer die einzelnen Krankenkassen, sondern auch – wie im Primärkassenbereich – deren Landesverbände; beispielsweise haben für die in BKK- und IKK-Krankenkassen Versicherten, die im Lande Berlin wohnen, die BKK- und IKK-Landesvertretungen die Vertragskompetenz.

Im Ersatzkassenbereich können die Krankenkassen selbst verhandeln oder sie übertragen das Verhandlungsmandat auf die vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg.

Die einzelnen Vergütungsvereinbarungen sind zur Überprüfung der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als zuständige Aufsichtsbehörde vorzulegen, 
§ 71 Abs. 4 Satz 1 SGB V.

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

Vertragswesen

Tel. 030 89004-133
Tel. 030 89004-149

Fax 030 89004-46136
vertragswesen(at)kzv-berlin.de

Vergütungsvereinbarungen

Gesamtverträge

Webcode: W00158