Grundlagen
Grundlage der vertragszahnärztlichen Vergütung sind Gesamtverträge, die die KZV Berlin mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen vereinbaren.
Im Gesamtvertrag werden Inhalt und Vergütung der vertragszahnärztlichen Versorgung der Versicherten der jeweiligen Kassenart vereinbart.
Die Vergütungsvereinbarung ist Bestandteil des Gesamtvertrages.
Für Gesamtverträge und Vergütungsvereinbarungen gelten allgemeine Vorgaben, die zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband vereinbart werden und Bestandteil der Gesamtverträge sind (BMV-Z).
Abrechnungsstatistik
Seit 01.04.2021 finden Sie auf unserer Website keine jahresbezogenen Abrechnungsdurchschnitte mehr. In der Vergangenheit führte es dazu, dass manche Praxis ihr Abrechnungsverhalten an den statistischen jahresbezogenen Durchschnittswerten der 100-Fall-Statistik ausrichtete, um „als unauffällige Praxis“ möglichst nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu kommen.
Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben Nr. 3 aus 2021 | Punkt 8