BEL II | Laborpreise
Die Preise für zahntechnische Leistungen gewerblicher Laboratorien werden zwischen der Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg und den Krankenkassen vereinbart. Die Preise für praxiseigene Laboratorien leiten sich hiervon ab.
Preislisten
Die Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg hat uns über die aktuellen Preise der zahntechnischen Leistungen seit 01.04. 2018 informiert. Es wurden mit den Landesverbände der Krankenkassen wieder einheitliche Preise verhandelt, so dass keine getrennten Preislisten nach § 57 (ZE) und § 88 (KFO | KB) nötig sind.
Seit 01.07.2017 gibt es zwei BEL II Preislisten, getrennt nach § 57 (ZE) und § 88 (KB +KFO). Die Jahresdurchschnittserhöhung liegt bei zahntechnischen Leistungen bei 2,75 % und bei Leistungen nach § 88 bei 2,50 %. Zum 01.07.2017 erfolgte für das letzte Kalenderhalbjahr 2017 für ZE eine preisliche Steigerung von 5,50 % und für KB /KFO von 5,00 %. Die BEL II-Preise ab 2018 wirken nun augenscheinlich niedriger, wurden aber korrekt nach der regulären Jahresdurchschnittserhöhung (Preise vom 01. Januar 2017) berechnet.
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg haben sich über die Vergütung der zahntechnischen Leistungen zum 01.07.2017 geeinigt. Wir setzten Sie davon in Kenntnis, dass es erstmalig infolge der Ergebnisse des Schiedsverfahrens über die Vergütung zahntechnischer Leistungen im Vertragsbereich Berlin, in der Zeit vom 01.07.- 31.12.2017, zwei BEL II Preislisten gibt. Die Preisliste für Zahnersatz (§ 57) und die Preisliste für Kieferbruch und Kieferorthopädie (§ 88).
Die beiden Preislisten unterliegen unterschiedlichen Reglementierungen und haben daher unterschiedliche Preisentwicklungen.
- Nach § 57 (ZE) Abs. 2 Satz 3 SGB V zahntechnische Leistungen für Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen unterliegen einem Jahresdurchschnitt von 2,75% und konnten auf Grund des Nachholeffekts für Januar bis Juni 2017 um 5,50% steigen.
- Bei Leistungen, die dem § 88 (KB | KFO) Abs. 2 SGB V unterliegen, werden diese dem Prinzip der Beitragssatzstabilität gleichgesetzt. Damit war hier insoweit eine Erhöhung von 2,5% jahresdurchschnittlich, ab dem 01.07.2017 konnte also in diesem Bereich eine Erhöhung um 5,00% erzielt werden.
Abrechnung KFO-Behandlung
Das gemeinsame Rundschreiben von GKV-Spitzenverband, Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und KZBV zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung finden Sie hier. Zu dem gemeinsamen Rundschreiben weisen wir darauf hin, dass der BEMA 2004 mit seinen Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Geb.-Nrn. weiter Bestand hat.
BEL II – 2014: Zuordnung von L.-Nrn. zu kieferorthopädischen Behandlungsgeräten
Im Juni 2016 hatten wir Sie im Rundschreiben auf das Gemeinsame Rundschreiben von GKV-Spitzenverband, Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und KZBV zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung hingewiesen. Weiter erfolgte von uns der Hinweis, dass der BEMA 2004 mit seinen Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Gebührennummern weiter Bestand hat.
Zuordnung von L-Nrn. zu kieferorthopädischen Behandlungsgeräten
Eine Plausibilitätsliste ist vereinbart worden, die eine Zuordnung zwischen hergestellten herausnehmbaren kieferorthopädischen Geräten und den entsprechenden L-Nrn. darstellt.
CSV-Datei (für den Import in die Praxissoftware)
Zum Einlesen in das Praxisverwaltungssystem (VDDS-Schnittstelle). Die CSV-Datei kann auch mit jedem Tabellenkalkulationsprogramm (MS Excel, OpenOffice Calc, usw.) geöffnet werden, falls Sie die Daten individuell weiterverarbeiten möchten.
CSV-Datei (Preise seit 01.01.2023)
Um die Datei herunterzuladen fahren Sie mit dem Mauszeiger über die Datei "CSV-Datei (Preise seit ...", bis der Pfeil zu einer Hand wird. Nach einem Rechtsklick auf die Datei wählen Sie anschließend "Ziel speichern unter..." (Mozilla Firefox, Internet Explorer). Andere Browser benutzen eventuell eine andere Bezeichnung für diesen Vorgang. Merken Sie sich bitte den Speicherort der Datei, da Sie den Pfad zum Einlesen der Datei in Ihr Praxisverwaltungssystem benötigen.
Hinweis zur CSV-Datei:
Die Struktur dieser Datei entspricht der Schnittstellenbeschreibung, die vom VDDS ("Verband Deutscher Dental-Software Unternehmen e.V.") ausgearbeitet wurde. Einige Praxisverwaltungssysteme bieten die Möglichkeit, die Laborpreise aus einer entsprechenden CSV-Datei einzulesen. Sofern die Laborpreise nicht durch Ihren Softwarehersteller zur Verfügung gestellt werden und Ihr Praxisverwaltungssystem diese Schnittstelle unterstützt, können Sie die hier zur Verfügung gestellte CSV-Datei zum Einlesen der Laborpreise verwenden. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter. Selbstverständlich können die Laborpreise auch weiterhin manuell in das Praxisverwaltungssystem eingegeben werden.