Fortbildungspflicht, § 95d SGB V

Die Regelung des § 95d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), wonach Vertragszahnärzte und angestellte Zahnärzte zur Fortbildung verpflichtet sind, ist am 01.01.2004 in Kraft getreten. Seitdem werden immer wieder Fragen zum Thema Fortbildung an uns heran getragen. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir in Folgenden für Sie zusammengestellt und beantwortet.

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Fortbildung

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