Digitale Abformung

Die „Digitale Abformung“ in der Kieferorthopädie ist nicht über die GKV abrechenbar. Die intraorale optisch-elektronische Datenerfassung (Scan) erfüllt nicht den Leistungsinhalt der Geb.-Nr. 7a BEMA-Z. Diese stellt eine vorbereitende Maßnahme zur Erstellung von Modellen dar, die dem Leistungsinhalt der L-Nr. 0010 BEL II-2014 entsprechen: Modell aus (fließfähigem) Hartgips oder Superhartgips.
Die Geb.-Nr. 117 BEMA-Z ist an ein Modell nach Geb.-Nr. 7a BEMA-Z gebunden und somit bei digitaler Abformung ebenfalls keine vertragliche Leistung.