Digitale Abformung

Scan
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Die „Digitale Abformung“ in der Kieferorthopädie ist nicht über die GKV abrechenbar. Die intraorale optisch-elektronische Datenerfassung (Scan) erfüllt nicht den Leistungsinhalt der Geb.-Nr. 7a BEMA-Z. Diese stellt eine vorbereitende Maßnahme zur Erstellung von Modellen dar, die dem Leistungsinhalt der L-Nr. 0010 BEL II-2014 entsprechen: Modell aus (fließfähigem) Hartgips oder Superhartgips.

Die Geb.-Nr. 117 BEMA-Z ist an ein Modell nach Geb.-Nr. 7a BEMA-Z gebunden und somit bei digitaler Abformung ebenfalls keine vertragliche Leistung.

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Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 06/2023
Freitag, 30.06.2023

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Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO II. Quartal 2023
Mittwoch, 05.07.2023

Einreichungstermine 2023

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Speziell für das zahnmedizinische Fachpersonal bietet die KZV Berlin einen BEMA- und BEL-Workshop an. 

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