Elektronisches Rezept

elektronisches Rezept
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Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt das Muster 16-Formular für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung.

Einführung des E-Rezeptes

Die stufenweise Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) startete zum 01.09.2022 zunächst in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe und sollte drei Monate später in diesen beiden Regionen verpflichtend und in sechs weiteren Bundesländern sukzessive eingeführt werden. Im Anschluss sollten die ausstehenden acht Bundesländer und damit die bundesweite Nutzung des E-Rezeptes folgen.

Laut Bundesregierung haben die ersten Erfahrungen gezeigt, dass von den Versicherten und Leistungserbringern neben der App der gematik eine weitere digitale Möglichkeit zum Einlösen gewünscht wird. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll als ein zusätzlicher Einlöseweg dienen. Erst wenn eine weitere Möglichkeit zum Einlösen verfügbar ist, erfolgt die verpflichtende Einführung des E-Rezeptes. Zurzeit laufen intensive Gespräche mit der Industrie, um eine schnelle Umsetzung im Jahr 2023 zu ermöglichen.

Ungeachtet der zeitlich verzögerten Verpflichtung sollten alle Zahnarztpraxen – sobald sie technisch dazu in der Lage sind – beginnen, mit dem E-Rezept zu arbeiten. E-Rezepte dürfen bundesweit verordnet und von Patienten eingelöst werden. Seit dem 01.09.2022 sind Apotheken bundesweit verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen.

Soweit der Praxis das Ausstellen eines E-Rezeptes technisch nicht möglich ist, kann für die Verordnungsdaten weiterhin das Arzneiverordnungsblatt Muster 16 (rosa Rezept) verwendet werden.

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  • E-Rezept in Apotheken

    Die gematik hat eine Deutschlandkarte mit Apotheken erstellt, die den eigenen Angaben nach „E-Rezept-ready“ sind. Die Deutschland-Karte wird einmal wöchentliche sonntags aktualisiert.

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