Elektronischer Medikationsplan

Gesundheitskarte mit  Medikamenten
© Zerbor/AdobeStock

Der elektronischer Medikationsplan (eMP) soll zu einer Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen. Er beinhaltet die Patientenstammdaten, sämtliche Arzneimittel, die der Patient einnimmt, medikationsrelevante Daten (Allergien/Unverträglichkeiten) und Angaben zur Medikation. Auf Grundlage dieser Daten sollte, insofern das Praxisverwaltungssystem dies unterstützt, bei einer vorliegenden bzw. geplanten Medikation eine Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (AMTS) durchgeführt werden. Diese zeigt beispielsweise auf, inwieweit Wechselwirkungen und Nebenwirkungen zu erwarten sind, beispielsweise bei der Verordnung von Antibiotika bei Patienten mit komplexem Krankheits- und Medikationsbild. Bei Bedarf können Sie die Möglichkeit der Einbindung eines entsprechenden Software-Moduls und die damit einhergehenden Kosten bei dem Hersteller Ihrer Praxissoftware erfragen.

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die hausärztliche Praxis des Patienten den eMP anlegt und im zahnärztlichen Alltag eher das Auslesen der Medikationsdaten Anwendung findet.

Vor jedem Zugriff auf einen eMP muss die Praxis eine Einverständniserklärung des Patienten einholen, welche keines schriftlichen Verfahrens bedarf und mündlich erteilt werden kann. Zudem ist der eMP-Datensatz standardmäßig durch eine PIN geschützt, die allerdings von der Patientin oder dem Patienten deaktiviert werden kann. Darüber hinaus kann auch eine von dem Patienten dazu berechtigte Person die Einverständniserklärung erteilen, indem sie die sogenannte Vertreter-PIN eingibt.

Hinweis:

  • Ändern Sie auf Wunsch des Patienten den eMP auf der eGK und der Patient hat eine elektronische Patientenakte (ePA), muss diese Änderung auch in der ePA vorgenommen werden.
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