Elektronischer Medikationsplan

Ein elektronischer Medikationsplan (eMP) ist zu erstellen für gesetzlich Versicherte, denen mindestens drei Medikamente verordnet wurden, die auf den ganzen Körper wirken und voraussichtlich wenigstens 28 Tage einzunehmen sind. Im eMP fließen alle Informationen zu den verordneten Arzneimitteln zusammen mit der Absicht, eine (bevorstehende) Arzneimitteltherapie für den Patienten sicherer zu machen.
Ziel ist eine sichere Arzneimitteltherapie
Der eMP beinhaltet die Patientenstammdaten, alle einzunehmenden Arzneimittel, medikationsrelevante Daten (Allergien, Unverträglichkeiten) und Angaben zur Medikation. einem soll zu mehr Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen
Auf dieser Grundlage soll bei einer vorliegenden oder geplanten Medikation eine Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (AMTS) durchgeführt werden, sofern das Praxisverwaltungssystem dies unterstützt. Diese Prüfung zeigt auf, inwieweit Wechsel- und Nebenwirkungen zu erwarten sind, so zum Beispiel bei der Verordnung von Antibiotika bei Patienten mit komplexem Krankheits- und Medikationsbild.
Bei Bedarf können Sie die Möglichkeit der Einbindung eines entsprechenden Software-Moduls und die damit verbundenen Kosten beim Hersteller Ihrer Praxissoftware erfragen.
Zugriffe auf den eMP sind erlaubnispflichtig
Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die hausärztliche Praxis des Patienten den eMP anlegt und im zahnärztlichen Alltag eher das Auslesen der Medikationsdaten Anwendung findet.
Vor jedem Zugriff auf einen eMP muss die Praxis eine Einverständniserklärung des Patienten einholen, welche keines schriftlichen Verfahrens bedarf und mündlich erteilt werden kann. Zudem ist der eMP-Datensatz standardmäßig durch eine PIN geschützt, die allerdings von der Patientin oder dem Patienten deaktiviert werden kann. Darüber hinaus kann auch eine von dem Patienten dazu berechtigte Person die Einverständniserklärung erteilen, indem sie die sogenannte Vertreter-PIN eingibt.
Änderungen auch in ePA berücksichtigen
Ändern Sie auf Wunsch des Patienten den eMP auf der eGK und der Patient hat eine elektronische Patientenakte (ePA), müssen Sie diese Änderung auch in der ePA vornehmen.