Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)

Seit dem 01. Januar 2023 ist das EBZ für die Zahnarztpraxen verpflichtend. Mit dem Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ) wurden die bisher aus Papier bei den Krankenkassen einzureichenden Behandlungspläne in ein elektronisches Verfahren überführt. Zahnarztpraxen verschicken direkt aus ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) einen elektronischen Antrag an die Krankenkasse und erhalten auf gleichem Weg die Antwort zurück. Dies erfolgt mittels des Kommunikationsdienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen) innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI), an die sowohl die Zahnarztpraxen als auch die Krankenkassen angebunden sind. Der Antragsprozess wird durch das EBZ erheblich beschleunigt und Praxisabläufe werden vereinfacht.

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ZE-Workshops

Speziell für das zahnmedizinische Fachpersonal bietet die KZV Berlin einen Workshop in zwei Teilen zum Einstieg in das Festzuschusssystem an.

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