ZäPP
Die Einreichungsfrist für alle Zahn- arztpraxen, die für ihre Teilnahme am Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) im vergangenen Jahr angeschrieben wurden, hat sich verlängert: Frist- ende ist der 28.02.2023. Je höher der Rücklauf, desto höher ist die Validität und Akzeptanz der Daten.