Aufsuchende Versorgung

Hausbesuche | Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge

Nicht immer ist es dem Patienten möglich, zur Behandlung oder Untersuchung in die Praxis zu kommen. Patienten zu Hause oder in Senioren- bzw. Pflegeeinrichtungen sind darauf angewiesen, dass der Zahnarzt zu ihnen kommt. Für diese Besuche kann der Zahnarzt Besuchsgebühren und Wegegeld abrechnen.

Die Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (kurz: Richtlinie nach § 22a SGB V) ist dafür maßgebend. Sie regelt Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die

  • einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder
  • Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX erhalten.

In den BEMA wurden folgende Gebührennummern eingefügt:

BEMA-Nr. Name Punkte Berechnung
174a (PBa) Erhebung eines Mundhygienestatus, individueller Mundgesundheitsplan 20 einmal je Kalenderhalbjahr
174b (PBb) Mundgesundheitsaufklärung 26 einmal je Kalenderhalbjahr
107a (PBZst) Entfernung harter Zahnbeläge 16 einmal je Kalenderhalbjahr


BEMA-Kurzübersichten*

ohne Kooperationsvertrag

mit Kooperationsvertrag

* inklusive der Änderungen seit 01.07.2018 und der seit 01.10.2020 abrechenbaren Videosprechstunden

Mundhygiene | Pflegeampel

Für das Ausfüllen der Mundhygiene-Pflegeampel kann keine eigenständige Leistung abgerechnet werden und es ersetzt nicht den individuellen Mundgesundheitsplan (Geb.-Nr. 174a).

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

KCH-Hotline

Tel. 030 89004-401
Fax 030 89004-46401
kch(at)kzv-berlin.de

Einreichungstermine

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 06/2023
Freitag, 30.06.2023

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Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO II. Quartal 2023
Mittwoch, 05.07.2023

Einreichungstermine 2023

Downloads

  • Richtlinie nach § 22a SGB V

    Die Richtlinie regelt Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten.

  • Videosprechstunde

    Seit dem 1. Juli 2020 sind Videosprechstunden und Videofallkonferenzen über festgelegte Standards auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich.