Register
Es gibt viele Möglichkeiten, nach erfolgreich absolviertem Zahnmedizinstudium und nach beendeter Vorbereitungszeit zahnärztlich tätig zu werden.
Generell gilt: Bevor Sie als Vertragszahnarzt mit eigener Zulassung oder als angestellter Zahnarzt gemäß § 32b Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte tätig werden, müssen Sie in das Zahnarztregister eingetragen sein. Natürlich können Sie auch mit einem oder mehreren Kollegen zusammenarbeiten. Eine Übersicht über alle nötigen Antragsunterlagen finden Sie in unserem Leitfaden.
Voraussetzung für die Erteilung der Zulassung und auch für die Genehmigung einer Angestelltentätigkeit nach § 32b Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte ist ein Eintrag in das Zahnarztregister der KZV Berlin.
Voraussetzungen für die Eintragung sind gem. § 3 ZÄ-ZV:
- die Approbation als Zahnarzt
- die Ableistung einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Registereintragung:
- Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister mit Anlage zur Auflistung der geleisteten zahnärztlichen Tätigkeiten
- Approbationsurkunde
- Promotionsurkunde
- Gebietsbezeichnungen (Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie)
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Nachweis über Namensänderung
- Nachweise über die zweijährige Vorbereitungszeit (Musterbestätigungsschreiben)
- ggf. Berufserlaubnis gem. § 13 ZHG, Einbürgerungsurkunde
Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original vorzulegen. Dies gilt auch für Nachweise und Urkunden in nichtdeutscher Sprache und deren Übersetzungen. In der Registerstelle werden dann Kopien angefertigt, die Originale erhalten Sie natürlich zurück. Eine Übersicht über alle nötigen Antragsunterlagen finden Sie in unserem Leitfaden.
Von der Ableistung der zweijährigen Vorbereitungszeit gem. § 3 Abs. 4 ZÄ-ZV befreit sind Zahnärzte, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, einen nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anerkannten Ausbildungsnachweis erworben haben und zur Berufsausübung zugelassen sind.
Gemäß § 46 ZÄ-ZV beträgt die Antragsgebühr für die Eintragung in das Zahnarztregister 100 Euro.
Die Gebühr kann bei der Antragstellung mit der EC-Karte bezahlt werden. Sie haben auch die Möglichkeit, die Gebühr zu überweisen. Wir bitten um Angabe Ihres Namens und um Angabe des Zusatzes "Registerantrag"; die Kontoverbindung lautet:
- Konto der KZV Berlin, Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE12 3006 0601 0401 4120 35, BIC: DAAEDEDDXXX
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Muster
Bestätigung über die absolvierte Vorbereitungszeit