Register

Es gibt viele Möglichkeiten, nach erfolgreich absolviertem Zahnmedizinstudium und nach beendeter Vorbereitungszeit zahnärztlich tätig zu werden.

Generell gilt: Bevor Sie als Vertragszahnarzt mit eigener Zulassung oder als angestellter Zahnarzt gemäß § 32b Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte tätig werden, müssen Sie in das Zahnarztregister eingetragen sein. Natürlich können Sie auch mit einem oder mehreren Kollegen zusammenarbeiten. Eine Übersicht über alle nötigen Antragsunterlagen finden Sie in unserem Leitfaden.

Voraussetzung für die Erteilung der Zulassung und auch für die Genehmigung einer Angestelltentätigkeit nach § 32b Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte ist ein Eintrag in das Zahnarztregister der KZV Berlin.

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Termine

Zulassung | Register

Tel. 030 89004-411
Fax 030 89004-46353
zulassung(at)kzv-berlin.de

Stempel | Notdienst

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Fax 030 89004-46353
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