KCH

Sonstige Kostenträger – Konservierend-chirurgische Leistungen (KCH)

Füllungsleistungen

Abrechnungsfähigkeit von definitiven Füllungen in Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik nach den Geb.-Nr. HR 1 - 4:

  • Heilfürsorgeberechtigte der Bundeswehr
  • Polizeivollzugsbeamte des Landes Berlin

Wir haben für Sie eine Kurzübersicht zusammengestellt.

Originalbelege

Welche Originalbelege von Sonstigen Kostenträgern müssen zur KCH-Abrechnung eingereicht werden?

Zur KCH–Disketten- oder Onlineabrechnung müssen die Originalbelege (Anspruchsberechtigungsscheine) nur noch für

  • AOK Nordost U + J,
  • Fremde Sozialämter und
  • gesetzliche Krankenkassen mit Kennzeichnung Besonderer Personengruppe 5 (ruhender Leistungsanspruch) eingereicht werden.

Bitte setzen Sie Ihren Abrechnungsstempel auf die Rückseite des Scheins.

Alle anderen Originalbelege wie die für Bundeswehr, Auslandsabkommen, Kennzeichnung Besondere Personengruppe 7 bewahren Sie bitte für 4 Jahre (§ 8 Abs. 3 BMV-Z) in der Karteikarte auf. Kopien des Nationalen Anspruchsnachweises bzw. der Muster 80/81 müssen 2 Jahre in der Karteikarte aufbewahrt werden.

Krankenversichertenkarten (KVKen) von Polizei & Bundespolizei sind weiterhin gültig. Legt der Patient von diesen Sonstigen Kostenträgern eine Krankenversichertenkarte (KVK) vor, so ist sie nach wie vor als Versicherungsnachweis zu akzeptieren. Diese Sonstigen Kostenträger geben keine eGK aus.

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

KCH-Hotline

Tel. 030 89004-401
Fax 030 89004-46401
kch(at)kzv-berlin.de

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