ZE

Sonstige Kostenträger – Zahnersatz

Kasse Nummer Bezuschussung
Polizeipräsident in Berlin 3600627 Festzuschuss
Polizei Land Brandenburg 3600514 Festzuschuss
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr BAPersBw 0095209 BEMA
Heilfürsorge Bundespolizei 3600397 Festzuschuss
HKP´s mit Kennzeichnung Besonderer Personengruppen 4, 5, 6, 7, 8 und 9   Festzuschuss
Fremde Sonstige Kostenträger   Festzuschuss / BEMA

 

Krankenversichtenkarten von Polizei und Bundespolizei weiterhin gültig 

Legt Ihr Patient/Ihre Patientin von diesen Sonstigen Kostenträger eine Krankenversichertenkarte (KVK) vor, so ist diese nach wie vor als Versicherungsnachweis zu akzeptieren. Diese Sonstigen Kostenträger geben keine eGK aus. Vor Beginn einer Behandlung ist vom Zahnarzt ein Behandlungsplan nach Festzuschusssystem oder BEMA (BAPersBW) für den Anspruchsberechtigten zu erstellen. Mit der Durchführung der Behandlung darf erst begonnen werden, wenn die zuständige Behörde sich zur Kostenübernahme bereit erklärt hat. Die Kostenzusage für eine Behandlung mit Zahnersatz und Zahnkronen wird ungültig, wenn die Behandlung anders als im Behandlungsplan ausgeführt oder nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Kostenzusage ausgeführt wurde. Abweichungen von einer genehmigten Behandlung bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Behörde. Wird eine aufwändigere Zahnbehandlung als notwendig vereinbart, ist zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten hierüber vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung (MKV) zu schließen. Diese MKV mit Patientenunterschrift ist zwingend dem HKP im Original (bei der POL Land Brandenburg und BAPersBW) zur Bewilligung beizufügen. Implantate/ Suprakonstruktionen werden nur bei Sonderindikation nach Richtlinie 36a (Einzelzahnlücke) und nach Richtlinie 36b (zahnloser atrophierter Kiefer) bezuschusst.

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Tel. 030 89004-405
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