PAR

Sonstige Kostenträger - Parodontologie (PAR)

Krankenkasse

Kassennummer

Nachweis

Bemerkungen/
Einschränkungen beachten

Polizeipräsident in Berlin
(Freie Heilfürsorge)
3600627 KVK PAR-Status verbleibt in der Praxis
Heilfürsorge BPol (Bundespolizei)
zusätzlich seit dem 01.04.2025
(Bundespolizei Berlin) 
 
3600397

1287019
KVK (weiterhin gültig)

eGK
PAR-Status verbleibt in der Praxis
BAPersBw (Bundeswehr) 0095209 Originalschein Originalschein muss zur Abrechnung mit eingereicht werden
Gesetzliche Krankenkassen Sozialhilfeempfänger mit eGK (§ 264 SGB V); Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 4 Nummer der ausstellenden Krankenkasse eGK PAR-Status verbleibt in der Praxis
Gesetzliche Krankenkassen Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 5 Nummer der ausstellenden Krankenkasse Nummer der ausstellenden Krankenkasse Versicherungsnachweise sind bei der KZV einzureichen  nur akute Erkrankungen/ Schmerzzustände
Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder Bundesentschädigungsgesetz (BEG) Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 6 Nummer der ausstellenden Krankenkasse eGK PAR-Status verbleibt in der Praxis
Auslandsabkommen Zwischenstaatliches Krankenversicherungs-gesetz; Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 7 Nummer der frei zu wählenden Krankenkasse Europäische
Krankenversicherten
karte (EHIC) oder
prov. Ersatzbescheinigung (Vordruck „Erklärung Europäische Krankenversicherung“)
PAR-Status verbleibt in der Praxis
AOK Nordost A62 Kennzeichnung Besonderer  Personengruppen: 7 9519005 eGK PAR-Status verbleibt in der Praxis,
Leistungsumfang für sofort notwendige Leistungen
Auslandsabkommen Zwischenstaatliches Krankenversicherungsgesetz mit eGK aus Deutschland; Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 7/8 Nummer der ausstellenden Krankenkasse eGK PAR-Status verbleibt in der Praxis
Asylbewerber mit eGK Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 9

AOK Nordost: 9519005

DAK: 9567992

BKK VBU: 9723913

SBK: 8433248

eGK Laut Positivliste nicht abrechenbar; bitte wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse www.kzv-berlin.de/asyl
  • Original-Abrechnungsbelege bitte nur für die Bundeswehr/fremde Sonstige Kostenträger bei der KZV Berlin einreichen. Ausnahme, bei "Polizei Land Brandenburg" brauchen ab 2022 keine Original-Abrechnungsbelege eingereicht werden.
  • Erbrachte Leistungen müssen spätestens zwei Jahre zum Jahresende abgerechnet werden.

Kassennummern von fremden Sozialämtern und auswärtigen Polizeidienststellen können Sie bei der KZV Berlin erfragen.

Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter
030 89004-407
Fax 030 89004-46407
E-Mail: bkv(at)kzv-berlin.de