PAR

Sonstige Kostenträger - Parodontologie (PAR)

  • Die Heilfürsorge Bundespolizei (BPol) führte zum 01.04.2025 die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein.
  • Krankenversichertenkarten (KVKen) von Polizei & Bundespolizei werden weiterhin akzeptiert. Die bisherige Krankenversichertenkarte (KVK) bleibt weiterhin gültig bis alle Versicherten der Bundespolizei mit einer neuen eGK ausgestattet wurden.
  • Original-Abrechnungsbelege bitte nur für die Bundeswehr/fremde Sonstige Kostenträger bei der KZV Berlin einreichen. Ausnahme, bei "Polizei Land Brandenburg" brauchen ab 2022 keine Original-Abrechnungsbelege eingereicht werden.
  • Erbrachte Leistungen müssen spätestens zwei Jahre zum Jahresende abgerechnet werden.