PAR
Sonstige Kostenträger - Parodontologie (PAR)
- Die Heilfürsorge Bundespolizei (BPol) führte zum 01.04.2025 die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein.
- Krankenversichertenkarten (KVKen) von Polizei & Bundespolizei werden weiterhin akzeptiert. Die bisherige Krankenversichertenkarte (KVK) bleibt weiterhin gültig bis alle Versicherten der Bundespolizei mit einer neuen eGK ausgestattet wurden.
- Original-Abrechnungsbelege bitte nur für die Bundeswehr/fremde Sonstige Kostenträger bei der KZV Berlin einreichen. Ausnahme, bei "Polizei Land Brandenburg" brauchen ab 2022 keine Original-Abrechnungsbelege eingereicht werden.
- Erbrachte Leistungen müssen spätestens zwei Jahre zum Jahresende abgerechnet werden.
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Zahnärztliche Versorgung militärisches Personal
Anlage zur Richtlinie (parodontale und periimplantäre Erkrankungen) -
Sonstige Kostenträger PAR
Kostenträgerbezeichnung, Kassennummer und Einschränkungen