KB

Sonstige Kostenträger - Kiefergelenkserkrankungen/Kieferbruch (KB)

  • Die Heilfürsorge Bundespolizei (BPol) führte zum 01.04.2025 die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein.
  • Krankenversichertenkarten (KVKen) von Polizei & Bundespolizei werden weiterhin akzeptiert. Die bisherige Krankenversichertenkarte (KVK) bleibt weiterhin gültig bis alle Versicherten der Bundespolizei mit einer neuen eGK ausgestattet wurden.     
  • Bei der Heilfürsorge Bundespolizei ist eine Kostenübernahme nur bei Strahlenschutzschienen und Kieferbrüchen notwendig.
  • Original-Abrechnungsbelege bitte nur für die Bundeswehr/fremde Sonstige Kostenträger bei der KZV Berlin einreichen. Ausnahme bei "Polizei Land Brandenburg" brauchen ab 2022 keine Original- Abrechnungsbelege eingereicht werden.
  • "Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals" (Bundeswehr) – genehmigungsfreie Leistungen: BEMA Geb.-Nr. K4, K6 bis K9
  • Erbrachte Leistungen müssen spätestens 2 Jahre zum Jahresende abgerechnet werden.