KB
Sonstige Kostenträger - Kiefergelenkserkrankungen/Kieferbruch (KB)
- Die Heilfürsorge Bundespolizei (BPol) führte zum 01.04.2025 die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein.
- Krankenversichertenkarten (KVKen) von Polizei & Bundespolizei werden weiterhin akzeptiert. Die bisherige Krankenversichertenkarte (KVK) bleibt weiterhin gültig bis alle Versicherten der Bundespolizei mit einer neuen eGK ausgestattet wurden.
- Bei der Heilfürsorge Bundespolizei ist eine Kostenübernahme nur bei Strahlenschutzschienen und Kieferbrüchen notwendig.
- Original-Abrechnungsbelege bitte nur für die Bundeswehr/fremde Sonstige Kostenträger bei der KZV Berlin einreichen. Ausnahme bei "Polizei Land Brandenburg" brauchen ab 2022 keine Original- Abrechnungsbelege eingereicht werden.
- "Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals" (Bundeswehr) – genehmigungsfreie Leistungen: BEMA Geb.-Nr. K4, K6 bis K9
- Erbrachte Leistungen müssen spätestens 2 Jahre zum Jahresende abgerechnet werden.
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Bundespolizei-Heilfürsorge
Gemeinsame Erklärung von BMI und KZBV vom 30.10.2017 -
Zahnärztliche Versorgung militärisches Personal
Anlage zur Richtlinie (Versorgung mit UKPS) -
Sonstige Kostenträger KB
Kostenträgerbezeichnung, Kassennummer und Einschränkungen