Befundklasse 5

Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist

  • Partielle Kunststoffprothesen, die aufgrund einer unsicheren Prognose der Restzähne oder aus anderen Gründen mit gebogenen oder gegossenen Halteelementen gefertigt werden, entsprechen der Befundklasse 5. Dies gilt auch für Kinderprothesen

FZ 5.1 – Interimsprothese zum Ersatz von bis zu 4 Zähnen

Lückengebiss nach Zahnverlust von bis zu 4 Zähnen in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
Regelversorgung Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA): 96a, 98a, 98f, 89

FZ 5.2 – Interimsprothese zum Ersatz von 5 bis 8 Zähnen

Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis zu 8 Zähnen in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
Regelversorgung BEMA: 96b, 98a, 98f, 89

FZ 5.3 – Interimsprothese zum Ersatz von mehr als 8 Zähnen

Lückengebiss nach Zahnverlust von mehr als 8 Zähnen in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
Regelversorgung BEMA: 96c, 98a, 98b, 98c, 98f, 89

FZ 5.4 – Interimsprothese bei zahnlosen Kiefer

Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
Regelversorgung BEMA: 97a,  98a, 89

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