Befundklasse 3

Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen

Hinweise zur Abrechnung:

  • Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden 2.1 oder 2.2 ansetzbar.
  • Partielle Kunststoffprothesen zur definitiven Versorgung lösen nicht den Festzuschuss 3.1 aus. Sie werden der Befundklasse 5 zugeordnet.

FZ 3.1 – Modellgussprothese

Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn 2.1 bis 2.5 und 4, oder Freiendsituationen (Lückensituation II) entsprechen, je Kiefer
Regelversorgung Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA): 96a-c, 98a,b,98c, 98g, 98H/1, 98H/2, 89

FZ 3.2 – Teleskopkronen

a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe,

b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen,

c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder erstem Prämolar.

  • Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar.
  • Regelversorgung BEMA: 91d, 19
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