Befundklasse 2

Zahnbegrenzte Lücken von höchstens 4 fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)

  • Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne berücksichtigt. Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen.
  • Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nummern 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. Das Gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt.
  • Werden zusätzliche Brückenanker auf nicht lückenangrenzenden Pfeilerzähnen zur Stabilisierung in eine Brückenversorgung einbezogen, so sind diese mit dem Befund „unzureichende Retention” (ur) zu kennzeichnen (Zahnersatz- Richtlinie 16b). Die nicht lückenangrenzenden Brückenanker sind als Einzelkronen zu werten und dem Befund Nr. 1.1 zugeordnet.
  • Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden 2.1 oder 2.2 ansetzbar.

FZ 2.1 – Brückenversorgung

Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke
Regelversorgung Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA): 91a, 91b, 91c, 92, 93, 93a/b, 19, 89, 98a

FZ 2.2 – Brückenversorgung

Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke
Regelversorgung BEMA: 91a, 91b, 91c, 92, 93, 93a/b, 19, 89, 98a

FZ 2.3 – Brückenversorgung

Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer
Regelversorgung BEMA: 91a, 91b, 91c, 92, 19, 89, 98a

FZ 2.4 – Brückenversorgung

Zahnbegrenzte Lücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer
Regelversorgung BEMA: 91a, 91b, 91c, 92, 19, 89, 98a

FZ 2.5 – Brückenversorgung

An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn
Regelversorgung BEMA: 91a, 91b, 91c, 92, 19, 89, 98a

FZ 2.6 – Brückenteilungsgeschiebe

Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke
Regelversorgung BEMA: 91e

FZ 2.7 – Verblendung an Brücken

Je Verblendung für Brückenanker und Brückenglieder im Verblendbereich (15-25, 34-44)

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

ZE-Hotline

Tel. 030 89004-405
Fax 030 89004-46405
ze(at)kzv-berlin.de

Webcode: W00242