Aufgaben der Praxis
- Welche Mindestanforderungen müssen derzeit erfüllt werden?
- Was muss dokumentiert werden?
- Was müssen Praxen gegenüber der KZV nachweisen?
Die grundsätzlichen Mindestanforderungen zur Einführung von QM werden bestimmt in der: Sektorenübergreifenden Qualitätsmanagement-Richtlinie
Überprüfung durch die KZV
Für alle KZVen besteht die Verpflichtung, die Einführung von QM in den Zahnarztpraxen zu überprüfen. Aus diesem Grund fordern wir alle zwei Jahre vier Prozent der Vertragszahnärzte auf, das einrichtungsinterne QM nachzuweisen. Sollten Sie bei der Stichprobe gezogen werden, erhalten Sie weitere Informationen zum Prozedere von der KZV Berlin. Hinweise zum Ausfüllen des Berichtsbogens finden Sie im Glossar zum Berichtsbogen.
Die oben genannten Formulare müssen innerhalb einer festgesetzten Frist ausgefüllt und unterschrieben an die KZV zurückgesendet werden. Damit wird verbindlich bestätigt, dass die Verpflichtung zur Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen QM erfüllt wurde.
Die Ergebnisse dieser Überprüfung müssen die KZVen in anonymisierter Form der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) melden, die wiederum den jährlichen Umsetzungsstand an den G-BA berichtet.
Das praxisindividuelle Qualitätsmanagement-Handbuch (QMH) muss nicht zwingend in ausgedruckter Form in der Praxis vorliegen. Im unwahrscheinlichen Fall der Abforderung des QMH können Unterschriften nachgetragen werden.
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 durch eine externe Stelle ist nicht vorgeschrieben und auf Wunsch freiwillig durchführbar.
Die zahnärztliche QM-Richtlinie beinhaltet derzeit keine Konsequenzen für die Nichterfüllung der Einführung eines QM. Dessen ungeachtet ist die Einführung eines QM in der Zahnarztpraxis eine vertragszahnärztliche Verpflichtung ("Vertrags(zahn)ärzte ... sind verpflichtet ...").
Die QM-Richtlinie enthält keine Vorschrift zur Verwendung eines bestimmten Systems, sondern gibt inhaltliche Grundelemente vor.
Die Zahnärztekammer Berlin bietet das Zahnärztliche Qualitätsmanagementsystem (ZQMS). Das ZQMS ist ein von Zahnärzten für Zahnärzte entwickeltes Qualitätsmanagementsystem. Das ZQMS hilft die gesetzlichen Forderungen der QM-Richtlinie möglichst zeit- und kostengünstig umzusetzen. Gleichzeitig kann eine Gefährdungsanalyse für die Praxis erstellt und sich so optimal und zeitsparend auf die BuS-Dienstbetreuung oder eine mögliche infektionsschutzrechtliche Praxisbegehung vorbereitet werden. Viele (Landes-)Zahnärztekammern haben sich dem ZQMS angeschlossen. Weitere Information u. a. zur Freischaltung des ZQMS finden Sie unter www.zqms.de.