Befundklasse 6

Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz

  • Für die Art einer Wiederherstellungsmaßnahme (Regelversorgung, gleich- oder andersartige Versorgung) ist nicht die Art der Versorgung, die wiederherzustellen ist, maßgeblich.
  • Liegen die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach 6.0 – 6.10 vor und ist die jeweilige Wiederherstellungsmaßnahme als Regelversorgung abgebildet, handelt es sich um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung. 

FZ 6.0 – Wiederherstellung ohne zahntechnische Leistung

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederher- stellungsbedürftiger herausnehmbarer- /Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese
Regelversorgung Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA): 100a

FZ 6.1 – Wiederherstellung ohne Abformung

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer- / Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese
Regelversorgung BEMA: 100a

FZ 6.2 – Wiederherstellung mit Abformung

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer- / Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wiederbefestigen von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese
Regelversorgung BEMA: 100b

FZ 6.3 – Wiederherstellung im Metallbereich

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer- /Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Metallbereich, auch Wiederbefestigen von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese
Regelversorgung BEMA: 100b

FZ 6.4 – Erweiterung im Kunststoffbereich

Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer- /Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
Regelversorgung BEMA: 100b

FZ 6.4.1 – Erweiterung um jeden weiteren Zahn im Kunststoffbereich

Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer- /Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn
(nur in Verbindung mit 6.4 abrechenbar) 

FZ 6.5 – Erweiterung im Metallbereich

Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer- /Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
Regelversorgung BEMA: 100b

FZ 6.5.1 – Erweiterung um jeden weiteren Zahn im Metallbereich

Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer- /Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn (nur in Verbindung mit 6.5 abrechenbar)

FZ 6.6 – Unterfütterung von Teil-Zahnersatz

Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Zahnersatz, je Prothese
Regelversorgung BEMA: 100c, 100d, 100e, 100f

FZ 6.7 – Unterfütterung einer Totalen- oder Cover-Denture-Prothese

Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Zahnersatz
Regelversorgung BEMA: 100c, 100d, 100e, 100f

FZ 6.8 – Rezementierung einer Krone oder eines Brückenankers

Wiederherstellungsbedürftiger rezementierbarer Zahnersatz, je Krone oder Brückenanker
Regelversorgung BEMA: 24a, 95a, 95b

FZ 6.8.1 – Rezementierung von Adhäsivbrücken

Wiederherstellungsbedürftiger rezemtierbarer Zahnersatz, je Flügel einer Adhäsivbrücke
Regelversorgung BEMA: 95e, 95f

FZ 6.9 – Wiederherstellung einer Facette/Verblendung

Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung (auch wieder einsetzbar oder erneuerungsbedürftig)
Regelversorgung BEMA: 24b, 95c

FZ 6.10 – Erneuerung einer Primär- oder Sekundärteleskopkrone

Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn (bei Sekundärteleskop im Verblendbereich zusätzlich FZ 4.7)
Regelversorgung BEMA: 19, 91d1/2 (halbe Bewertungszahl)

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