> Zulassung
Der erste Schritt in die Vertragszahnärztliche Tätigkeit ist die Zulassung durch den Zulassungsausschuss für Zahnärzte in Berlin.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um zugelassen zu werden, lesen Sie hier. Des weiteren informieren wir Sie über Möglichkeiten der Niederlassung in Berlin u.v.m. Zu den unten aufgeführten Themen können Sie die Dokumente bzw. Formulare per "Mausklick" betrachten und herunterladen.
Hinweis
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Allgemeines:
Assistenten-Richtlinien
Assistenten mit Berufserlaubnis
Anerkennung von Assistententätigkeiten im Ausland
Leitfaden für künftige Vertragszahnärzte/-innen und Angestellten Zahnärzte/-innen nach § 32b Zä-ZV
Für Ihre Pinwand in der Praxis
Erklärung Sozialfonds
Sitzungstermine des Zulassungsausschusses
KZV-Leihbücherei
Liste der vorhandenen Bücher
Praxiswertermittlung
Kriterien und Erläuterungen zu Berufsausübungsgemeinschaften
Haftung in Berufsausübungsgemeinschaften
Artikel im MBZ 12/06 über das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)
Artikel im MBZ 1/07 – Fortsetzung des Artikels von 12/06
Artikel im MBZ 4/07 Zweig- bzw. Zweitpraxis
Artikel im MBZ 9-07 - Überörtliche Berufsausübungengemeinschaften (ÜBAG) innerhalb Berlins
Artikel im MBZ 9-08 - Die neuesten Zahlen zur Vertragszahnärztlichen Versorgung
Artikel im MBZ 3-08 - KZV-bezirksübergreifende ÜBAG
Artikel im MBZ 2-09 - Konsequenzen aus nicht erfüllter Fortbildungspflicht
Artikel im MBZ 3-10 - Bedarfspläne zum 01.01.2010
Artikel im MBZ 9-09 - Die angemessene Bezahlung für angestellte Zahnärzte
Infos zur KZV-bezirksübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft (KZV-ÜBAG)
Info zur Abrechnung PA / KB / ZE manuell
Erklärung zur Diskettenabrechnung KCH KFO ZE
Einreichung Sonstige Kostenträger
Anträge an die KZV Berlin:
auf Beschäftigung eines Vorbereitungs- oder Weiterbildungsassistent
auf Beschäftigung eines Entlastungsassistenten
auf Genehmigung einer Zweigpraxis (innerhalb Berlins)
Anträge an den Zulassungsausschuss:
auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit
auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit für einen halben Versorgungsauftrag
auf Zulassung zur kieferorthopädischen Tätigkeit
auf Zulassung von einem halben auf einen vollen Versorgungsauftrag
auf Führen einer örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
auf Führen einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft [innerhalb Berlins] (ÜBAG)
auf Führen einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft [KZV-übergreifend]
auf Beschäftigung eines Angestellten Zahnarztes gem. § 32b Zä-ZV
auf Verlegung des Zahnarztsitzes
auf Ruhen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit
auf Reduzierung des Versorgungsauftrages gem. § 19a Abs. 2 Zä-ZV
Erklärung über die Beendigung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit
Zahnärztliche Fortbildung gem. § 95 d SGB V
Leitsätze und Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer
Fortbildungspunkte-Tabelle
Anmeldung einer Fortbildungsveranstaltung gem. § 95 d SGB V (Information an die KZV Berlin)
Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95 d SGB V
Zahnärztlicher Notfalldienst
EDV-Genehmigungen
Allgemeines zur EDV-Abrechnung
Anmeldung einer EDV-Anlage
Information über den Wechsel der Abrechnungssoftware
Ansprechpartner der KZV Berlin
Herr Dr. Karl-Georg Pochhammer
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes
Beratungstermin unter Telefon (030) 8 90 04-146, Frau Vehabovic
Frau Giesela Zanzinger
Abteilungsleiterin Register/Zulassung
Beratung täglich 7 - 15 Uhr
Telefon (030) 8 90 04-110
Email: g.zanzinger@kzv-berlin.de