Unterkieferprotrusionsschiene

Unterkieferprotrusionsschiene (Schnarchtherapiegerät)

Schnarcherschiene
© anknv | AdobeStock
Seit 01.01.2022 Bestandteil der Versorgung

Die Unterkieferprotrusionsschiene zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe („Schlafbezogene Atmungsstörung“) ist für Erwachsene ab 01.01.2022 Bestandteil der GKV-Versorgung. Eine Kostenübernahme ist nicht erforderlich. Damit steht für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten, die an dieser Krankheit leiden, künftig eine weitere wichtige Option als Zweitlinientherapie zur Verfügung, wenn eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Die Unterkieferprotrusionsschiene kann von Vertragszahnärzten auf Grundlage einer ärztlichen Indikationsstellung und Überweisung patientenindividuell nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen hergestellt und angepasst werden.

Abrechnungsbestimmungen
  • Die Leistung nach Nr. 2 kann nicht für die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene gemäß den BEMA-Nrn. UP1 bis UP6 abgerechnet werden.
  • Ziffer 3 der Leistung nach Nr. 7 wie folgt gefasst: Die vorbereitenden Maßnahmen (Nr. 7 b) sind nur im Rahmen der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen, der Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Gesichtsschädels und bei Unterkieferprotrusionsschienen abrechnungsfähig.

  • Hinter der Leistung nach Nr. K9 werden die Leistungen UP1 bis UP6 eingefügt. 

Überweisung

Die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene kann nur auf Veranlassung eines Vertragsarztes mit der Zusatzbezeichnung "Schlafmedizin" oder der Qualifikation nach § 6 Abs. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V abgerechnet werden. 

Daher sollte der Überweisung zu entnehmen sein:
  • Arztstempel ist mit "Schlafmedizin" gekennzeichnet oder
  • "Schlafmedizin" steht auf der Überweisung oder
  • "Qualifikation nach § 6 Absatz 2 (...)" steht auf der Überweisung

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Einreichungstermine

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 04/2024
Dienstag, 30.04.2024

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Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO II. Quartal 2024
Freitag, 05.07.2024

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