> Qualitätsmanagement in der zahnärztlichen Praxis
Von 2007 an müssen alle an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und zahnärztliche Einrichtungen innerhalb von 4 Jahren ein internes Qualitätsmanagement (QM) einführen.
Die gesetzliche Verpflichtung zur QM-Initiierung schuf die Bundesregierung bereits mit der Gesundheitsreform 2004. Die Ausarbeitung einer QM-Richtlinie, welche die wesentlichen Inhalte und grundsätzlichen Anforderungen regeln sollte, oblag dem Gemeinsamen Bundesausschuss, einem Gremium aus Krankenkassen- und Zahnärztevertretern.
Nach zähen Verhandlungen (s.a. Bericht des Vorstandsvorsitzenden Dr. Husemann in der MBZ Heft 9 2006 (PDF) beschloss der Gemeinsamen Bundesausschuss am 17. November 2006 die sog. Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung (PDF), welche zum 31.12.06 in Kraft getreten ist. Deren Vorgaben beschränken sich – im Gegensatz zum ärztlichen Bereich – auf die grundlegenden Mindestanforderungen, weil die Einführung und Umsetzung von QM-Systemen entscheidend von den individuellen Praxisgegebenheiten und Bedingungen abhängen.
Ziel des Qualitätsmanagements ist es, die Arbeitsabläufe und die Ergebnisse in der zahnärztlichen Praxis zu optimieren, das Qualitätsniveau zu steigern sowie die Zufriedenheit aller am Prozess Beteiligten (Praxisinhaber, Praxispersonal), insbesondere der Patienten zu erhöhen.
Einführungsseminare durch die KZV
Die KZV möchte die Berliner Zahnärzte bei der Einführung und der Anwendung eines Qualitätsmanagement unterstützen.
Hierzu wurde ein spezielles QM-Konzept entwickelt. Innerhalb der nächsten 4 Jahre sollen die Berliner Zahnärzte gezielt professionell geschult und in der Implementierungsphase begleitet werden. Dabei wird die KZV Berlin einen kompetenten Partner an ihrer Seite haben.
Die QM-Einführung gestaltet sich dabei wie folgt:
Zunächst erhalten die Praxisinhaber sowie eine Verwaltungshelferin durch fachlich kompetente QM-Trainer in einem Ganztagesseminar das notwendige Basiswissen vermittelt. Sodann erfolgt mit Hilfe des QM-Handbuches die Implementierung des Qualitätsmanagement in den einzelnen Zahnarztpraxen. Die veranschlagten Kosten liegen bei ca. 300,- € und somit weit unter den marktüblichen Preisen.
Nach Einführung des gesetzlich erforderlichen Basis-QM steht es den einzelnen Zahnarztpraxen frei, durch weitere Schulungsmodule das Qualitätsmanagement bis hin zur Zertifizierung zu betreiben.
Derzeit befindet sich das QM-Konzept in der Erprobungsphase.
Der offizielle Beginn der Einführungsseminaren ist für Mai 2007 vorgesehen. Die Termine für die Basisschulungen werden Ihnen zeitnah in den Rundschreiben bekannt gegeben. Zudem werden entsprechende Anmeldeformulare als pdf-Dateien zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Mitteilungsblatt der Berliner Zahnärzte im Heft 2 Februar 2007.
Fazit:
Die Verpflichtung der Zahnärzte zur Einführung eines Qualitätsmanagement sollte nicht als Reglementierung und Belastung, sondern als Chance für die eigene Zahnarztpraxis verstanden werden. Denn durch QM kann die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, die Arbeitsprozessen effizienter gestaltet und der Praxiswert gesteigert werden.
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