Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Gemäß § 95 Absatz 1 SGB V sind "...Medizinische Versorgungszentren ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister ... eingetragen sind als Angestellte oder Vertragszahnärzte tätig sind."
Das MVZ nimmt an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil. Im Unterschied zur Berufsausübungsgemeinschaft wird jedoch das MVZ selbst zugelassen und nicht die darin tätigen Zahnärzte.
Beantragung
Der Antrag auf Zulassung als MVZ wird vom Zulassungsausschuss genehmigt. Soll das MVZ in Form ein GmbH gegründet werden, ist die Abgabe einer selbstschulderischen Bürgschaftserklärung Genehmigungsvoraussetzung. Die Gesellschaft, die das MVZ betreibt, muss zur Zulassung den Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung einreichen.
Gebühren
Die Gebühren für die Zulassung eines MVZ richten sich nach § 46 Absatz 1b) ZV-ZÄ und betragen 100 Euro pro Antragsteller.
Wir bitten um Überweisung der Gebühren unter Angabe Ihres Namens und unter Angabe des Zusatzes "Antrag MVZ"; die Bankverbindung lautet:
- Konto der KZV Berlin, Deutsche Apotheker- und Ärztebank,
IBAN: DE12 3006 0601 0401 4120 35, BIC: DAAEDEDDXXX
Es besteht auch die Möglichkeit, die Gebühr bei Antragstellung mit EC-Karte zu bezahlen.
Entwicklung der Zahl der MVZ mit zahnärztlicher Beteiligung in Berlin seit dem 31.12.2015
31.03. | 30.06. | 30.09. | 31.12. | |
2015 | - | - | - | 3 |
2016 | 6 | 15 | 23 | 28 |
2017 | 37 | 40 | 43 | 44 |
2018 | 56 | 58 | 68 | 69 |
2019 | 84 | 88 | 97 | 99 |
2020 | 98 | 102 | 106 | 106 |
2021 | 115 | 120 | 121 | 123 |
2022 | 131 | 134 | 137 | 145 |
Webcode: W00202
Zulassung | Register
Tel. 030 89004-411
Fax 030 89004-46353
zulassung(at)kzv-berlin.de
Stempel | Notdienst
Tel. 030 89004-412
Fax 030 89004-46353
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