Wege in die Praxis
Es gibt viele Möglichkeiten, nach erfolgreich absolviertem Zahnmedizinstudium und nach beendeter Vorbereitungszeit zahnärztlich tätig zu werden.
Generell gilt: Bevor Sie als Vertragszahnarzt mit eigener Zulassung oder als angestellter Zahnarzt gemäß § 32b Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte tätig werden, müssen Sie in das Zahnarztregister eingetragen sein. Natürlich können Sie auch mit einem oder mehreren Kollegen zusammenarbeiten. Eine Übersicht über alle nötigen Antragsunterlagen finden Sie in unserem Leitfaden.
Nähere Informationen zu diesen Themen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Webcode: W00150
Auf einen Blick
Zulassung | Register
Tel. 030 89004-411
Fax 030 89004-46353
zulassung(at)kzv-berlin.de
Stempel | Notdienst
Tel. 030 89004-412
Fax 030 89004-46353
zulassung(at)kzv-berlin.de