Datenschutz, Datensicherheit und Anonymisierung
Zur Wahrung der Anonymität der Teilnehmenden wurde eine Treuhandstelle zur Verarbeitung der Personendaten eingerichtet. Die Verarbeitung der Erhebungsdaten wird hiervon strikt getrennt. Sämtliche von den teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden pseudonymisiert und in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und -schutz verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis faktisch ausgeschlossen ist. Das ZäPP ersetzt die bisherige Kostenstrukturanalyse der KZBV.
Ihre Vorteile
Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der ausgefüllten Erhebungsunterlagen wird mit einer Aufwandspauschale honoriert. Als zusätzliches Dankeschön erhalten alle Teilnehmenden nach Abschluss der Untersuchung zudem kostenlose Kontroll- und Planungsinstrumente für die eigene Praxis. Dazu zählt ein individueller Praxisbericht, der die Eckdaten der jeweiligen Praxis anhand verschiedener Kennzahlen zusammenfasst und einen direkten Vergleich mit bundesweiten Durchschnittswerten ermöglicht. Zusätzlich stellt ein Planungsinstrument übersichtlich und leicht verständlich aufbereitet die Entwicklung der Einnahmen- und Kostenstrukturen Ihrer Praxis anhand von Grafiken und Erläuterungen im Verlauf der vergangenen Jahre dar. Das für Sie als Teilnehmer ebenfalls kostenlose Planungsinstrument kann zudem zur Finanzplanung für die nächsten drei Jahre genutzt werden. Szenarioanalysen veranschaulichen dabei, welche Auswirkungen etwa eine bestimmte Investition oder Personalveränderungen hätten. Die resultierenden Szenarien können auch als Grundlage für Ihre private Liquiditätsplanung genutzt werden.
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Mehr Informationen zum Zi finden Sie bei Bedarf unter www.zi.de.
Hintergrundinformationen
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber seit 2013 neue Kriterien für die Vergütungsveränderung geschaffen. Statt der bisherigen Grundlohnsummenanbindung sollen die Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden.
Mit dem ZäPP wird den dadurch gestiegenen inhaltlichen und methodischen Anforderungen an belastbare Daten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Versorgung Rechnung getragen. Das Projekt schafft zudem eine einheitliche, umfassende Datengrundlage, um die Interessen der Zahnärzte in Verhandlungen der KZV Berlin und der KZBV mit den Krankenkassen wirksam zu vertreten.